Beim Luftfrachtversand müssen ja die sogenannten "State- und Operator-Variations" beachtet werden. Bei Lieferungen in die USA muss die "USG-12" beachtet werden. Diese legt die Details für die Emergency-Contact-Phone-No fest. Man beachte auch, dass bei Sendungen in die USA auch der internat. Code für Telefongespräche aus den USA angegeben werden muss (+1 wenn ich nicht irre). Offenbar kann nicht davon ausgegangen werden, dass in den USA Gefahrgutinspektoren die notwendigen Bildung haben um eine Telefon-Nr in Deutschland oder der Schweiz anzurufen...
Solche Emergency-Contact-Telefon-Nummern werden mittlerweile von zahlreichen Staaten UND Airlines verlangt. Und aus eigener Erfahrung weiss ich, dass z.B. die USA manchmal testen, ob eine solche Telefon-Nr erreichbar ist und der Angerufene Englisch spricht. Wenn dem nicht so ist, dann bleibt die Ware liegen!
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Grüsse aus Zürich
Erwin Sigrist