Hallo Gefahrgutgemeinde,
mit der Änderung der Anlage 12 der RSEB im Bezug
"Transport erwärmter flüssiger und fester Stoffe der UN-Nummern 3257 und 3258 ADR/RID" habe ich ein Problem.
In der Änderung der Anlage 12 steht unter Ziffer 4.9
"Spätestens ab dem 30. Juni 2018 müssen alle Fahrzeugführer über den Aufbaukurs Tank verfügen oder die Teilnahme an einer Unterweisung belegen können."Warum es zu dieser Änderung gekommen ist, kann ich mir nur vorstellen wegen der Unfälle
vom
17.11.2014 unter
http://www.abendzeitung-muenchen.de...9a1e6b5-163e-47cd-9ab5-adb68a54c856.html bzw.
vom
16.08.2016 unter
http://www.n-tv.de/panorama/Fluessiges-Aluminium-setzt-Autobahn-in-Brand-article15731046.htmlDiese erforderten eine Reaktion.
Aber wie will man das in den einzelnen Bundesländern durchsetzen?
Denn die RSEB wird ja
nicht in allen Bundesländern anerkannt.
In den Entwurf zur GGVSEB 2017 habe ich keinen Hinweis gefunden.