Hallo Zusammen,
wir verschicken gelegentlich KFZ-Batterien mit der UN-Nummer 2794 in Kartonagen verpackt über KEP-Dienste.
Jetzt meine frage, kann ich diese generell über Paketdienst versenden?
Aus der SV598 geht ja heraus:
Folgende Batterien unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:
a)Neue Batterien, wenn:
-sie gegen Rutschen, Umfallen und Beschädigung gesichert sind;
-sie mit Trageeinrichtungen versehen sind, es sei denn, sie -sind z.B. auf Paletten gestapelt;
-sie außen keine gefährlichen Spuren von Laugen oder Säuren aufweisen;
-sie gegen Kurzschluss gesichert sind
-Gegen Kurzschluss gesichert?
Ja-sie weisen keine gefährlichen Spuren von Laugen und Säuren auf?
Weisen sie nicht auf-ist die Trageeinrichtung an der Batterie gemeint? wenn ja wäre es ja überfällig, da die Batterie im Karton verpackt ist
-gegen Rutschen kann ich sie Sichern
-gegen Umfallen? Bin ich mit Ausrichtungspfeilen auf der Kartonage abgesichert?
-gegen Beschädigung ist immer schwer zu definieren finde ich, reicht dort das Ordnungsgemäße verpacken?
hoffe es kann jemand helfen