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Unterschied Beförderungseinheit und Versandstück #9834 29.10.2009 16:36
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TobiGG Offline OP
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Hallo,

wo finde ich eine Definition der Begriffe "Beförderungseinheit" und "Versandstück"? Im ADR werden sie zwar verwendet, aber eine genaue Definition habe ich dort nicht gefunden. Ist die Beförderungseinheit gleich dem Fahrzeug und das Versandstück gleich einer Kiste oder einer Box?

Danke und Gruß

Tobias

Re: Unterschied Beförderungseinheit und Versandstück [Re: TobiGG] #9835 29.10.2009 17:06
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Dieter2 Offline
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Hallo Tobias,

ADR 1.2.1:
Beförderungseinheit = Ein Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder eine Einheit aus Kraftfahrzeug mit Anhänger

GGVSEB §2 Nr. 5:
Versandstück ist das versandfertige Endprodukt des Verpackungsvorganges, bestehend aus der Verpackung, der Großverpackung oder dem Großpackmittel (IBC) und ihrem beziehungsweise seinem Inhalt. Der Begriff umfasst die Gefäße für Gase sowie die Gegenstände, die wegen ihrer Größe, Masse oder Formgebung unverpackt, oder in Schlitten, Verschlägen oder Handhabungseinrichtungen befördert werden dürfen. Mit Ausnahme der Beförderung radioaktiver Stoffe gilt dieser Begriff weder für Güter, die in loser Schüttung, noch für Güter, die in Tanks oder Ladetanks befördert werden. An Bord von Schiffen schließt der Begriff Versandstück auch die Fahrzeuge, Wagen, Container (einschließlich Wechselaufbauten), Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, Großverpackungen, Großpackmittel (IBC), Batterie-Fahrzeuge, Batteriewagen, Tankfahrzeuge, Kesselwagen und Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC) ein.

Geht es Dir da um etwas Spezielles oder nur um die Definition?

Gruß
Dieter

Re: Unterschied Beförderungseinheit und Versandstück [Re: TobiGG] #9836 29.10.2009 17:28
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Hoko1 Offline
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Hallo Tobias,
um den Begriff "Beförderungseinheit" vielleicht noch einmal mit anderen Worten zu definieren:
Drei Dinge gehören zu einer Beförderungseinheit: Räder, Motor und Ladefläche
mit oder ohne Anhänger.
HoKo

Re: Unterschied Beförderungseinheit und Versandstück [Re: TobiGG] #9837 30.10.2009 12:35
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TobiGG Offline OP
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Hallo Dieter,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Mir ging es erst einmal nur um eine Definition bzw. ein Verständnis, da die beiden Begriffe doch sehr oft verwendet werden.

Gruß

Tobias

Re: Unterschied Beförderungseinheit und Versandstück [Re: TobiGG] #23492 02.06.2017 10:26
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G.A.S. Offline
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Ich habe da auch eine Frage dazu und Hoffe Ihr könnt mir da eine Antwort dazu geben.
Versandstück ist das versandfertige Endprodukt des Verpackungsvorganges...
bedeutet bei LQ die Innen und Außenverpackung. Nun kann ich dieses Versandstück oder Versandstücke auf eine Palette packen und somit die LQ Regelungen anwenden oder wird jetzt per Defintion die Palette als Versandstück bezeichnet?

Zuletzt bearbeitet von GMDB; 02.06.2017 10:27.
Re: Unterschied Beförderungseinheit und Versandstück [Re: TobiGG] #23493 02.06.2017 10:34
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aw_ Offline
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Moin,
Eine Palette ist ein Ladehilfsmittel und zählt nicht mit.
Verstrapst man das Ganze 'kann' die Ladeinheit als Umverpackung angesehen werden. Mehr zu Umverpackungen siehe Begriffsbestimmungen in den einzelnen Verkehrsträgern. (Das Wort 'kann' stammt aus den IATA-DGR)
gruss..aw

Re: Unterschied Beförderungseinheit und Versandstück [Re: aw_] #23494 02.06.2017 10:36
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Ergänzend dazu, bleibt die anzugebende Verpackungsart Deine Gefahrgutverpackung z.B. eine Kiste aus Pappe
gruss..aw

Re: Unterschied Beförderungseinheit und Versandstück [Re: TobiGG] #23495 02.06.2017 13:42
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jetzt habe ich aber auch eine Fraqe dazu:
wenn ich meine LQ-Versände auf eine Palette wickle und als OVERPACK versende,
zählt dann die 8 Tonnen-Regelung inklusive Paletten oder zählen nur das Gewicht meiner Versandstücke ? Ich denke aber komplett , oder?

Re: Unterschied Beförderungseinheit und Versandstück [Re: TobiGG] #23497 02.06.2017 14:13
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aw_ Offline
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Ich denke hierbei gilt das komplette Gewicht der Ladung also auch die Palette.
Mein Aussage oben (die Pal gilt nicht) ist auf die Frage nach einer Umverpackung oder nicht gemünzt. Habe nicht die 8 to. Grenze im Sinn gehabt.
gruss..aw

Re: Unterschied Beförderungseinheit und Versandstück [Re: aw_] #23599 03.07.2017 17:19
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Winklhofer Offline
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Servus AW,

so kann ich das nicht nachvollziehen. Zu den 8 t zählt nur die Bruttogesamtmasse der beförderten Versandstücke. von Paletten und Umverpackungen ist hier nichts enthalten. So interpretiere ich wenigstens 3.4.14 ADR.

Gruß aus Ulm
Alfred Winklhofer (ebenfalls AW)

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