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CLP REACH GHS ADR...??? #12953 29.04.2011 19:07
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Experten,

hoffe die Frage ist nicht zu lächerlich. Wie erklärt man einem Laien die Zusammenhänge zwischen GHS, REACH, CLP und den Transportvorschriften des ADR/RID/ADN u. IMDG-Code. Danke im Voraus.


Gruß

Udo

Re: CLP REACH GHS ADR...??? [Re: Udo Freitag] #12954 29.04.2011 20:30
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Claudi Online
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Ich erkläre eher die Abgrenzung/ den Unterschied: GHS/CLP/ Gefahrstoff für den Umgang (Mensch ggf. in Kontakt mit Produkt, über längere Zeit, keine schützende Verpackung, auch Gesundheitsrisiken wie CMR berücksichtigt). GHS weltweit, CLP in der EU, REACH Registrierung von Stoffen/Substanzen.
ADR/RID/... Transport - Verpackung, normalerweise kein Kontakt Mensch/Produkt, sicherer Transport unter Transporteinflüssen, andere Gefahren relevant. Verschiedene Verkehrsträger, verschiedene Einflüsse, versch. Risiken - verschiedene Vorschriften mit gemeinsamem Ursprung.
Zusammenhang im Bereich der Umweltgefährdung: Gefahrgutrecht nimmt Bezug auf GHS-Kriterien. Ansonsten Klassifizierung als Gefahrgut und Einstufung als Gefahrstoff getrennt zu betrachten, da andere Parameter gelten.

Es gibt natürlich Tätigkeiten (insbesondere Befüllen/ Verpacken), wo beide Rechtsbereiche gleichzeitig Bedeutung haben. Auch bei einem Gefahrgutunfall mit Produktaustritt wird auf einmal das Thema Gefahrstoff wieder interessant.
Ein Produkt kann entweder Gefahrgut oder Gefahrstoff oder auch beides sein. Beispiel: Airbags = Gefahrgut, kein Gefahrstoff. Viele reizende/ gesundheitschädliche/ CMR-Produkte = Gefahrstoff, kein Gefahrgut. Fluorwasserstoffsäure = Gefahrgut und Gefahrstoff.
Sicherheitsdatenblatt gibt über beides Auskunft.

Mehr führt zu weit und ist nix mehr für einen Laien (Gefahrstoffmanagement etc.).

Re: CLP REACH GHS ADR...??? [Re: Claudi] #12955 02.05.2011 19:39
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Udo Freitag Offline OP
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Danke Claudi,

gut erklärt. Hinsichtlich der Umweltgefährdung hat GHS/CLP Auswirkungen auf die Klassifizierung im Transportrecht. Gibt es noch weitere Einflüsse auf die Klassifizierungen des ADR?

Gruß

Udo

Re: CLP REACH GHS ADR...??? [Re: Udo Freitag] #12956 03.05.2011 09:33
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Claudi Online
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Ist mir nicht bekannt, nein. Mag sein, dass manche Grenzwerte für irgendwelche Gefahreinstufungen gleich sind (z. B. die Combustible liquids in den USA mit den US-Gefahrstoff-temperaturgrenzen), aber das Gefahrgutrecht bringt in den anderen Klassen/ Gefahreinstufungen (anders als umweltgefährdend) seine eigenen Einstufungen, Prüfungen, Grenzwerte mit (z. B. Teil 2 ADR in Verbindung mit Handbuch Prüfungen und Kriterien der UN).

Re: CLP REACH GHS ADR...??? [Re: Udo Freitag] #12957 18.07.2011 19:21
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M.A.T. Offline
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Zusätzlich zu "Claudi"s Erläuterung noch der Begriff "Schutzziel". Grob gesagt umfaßt er bei der Beförderung Schutz vor Schäden aus unfallbedingter Freisetzung, bei der Handhabung Schutz vor solchen aus langjähriger (berufsbedingter) Exposition, also geringfügiges Freiwerden. Meistens hat das geringfügige Freiwerden (und damit Exposition) nicht unbedingt Schadenwirkung (Asbest u.Ä. natürlich ausgenommen), sondern die Zeit machts.
Gruß
M.A.T.

Re: CLP REACH GHS ADR...??? [Re: M.A.T.] #12958 19.07.2011 06:57
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Gandalf Offline
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
Schutz vor Schäden aus unfallbedingter Freisetzung
Im Prinzip ja, aber undichte Tankverschlüsse oder defekte Verpackungen sind nicht zwingend unfallbedingt.
Gruß Gandalf

Re: CLP REACH GHS ADR...??? [Re: Gandalf] #12959 20.07.2011 07:28
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M.A.T. Offline
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Hallo Gandalf,
danke für Ihren Kommentar. "Unfallbedingt" bezog sich auf Freisetzung, wie geschrieben, nicht den Tankverschluß oder die Verpackung. Wenn diese leck sind, ist das ein Zwischenfall oder ein Unfall, und die folgende Freisetzung unfallbedingt. Um jetzt Unfall und Zwischenfall zusammenzufassen wäre allerdings auch "beförderungsbedingt" ein mögliches Adjektiv; für die einfache Abgrenzung zwischen den beiden Rechtsbereichen war mir das aber unnötig kompliziert und u.U. auch uneindeutig; wie "Claudi" wollte ich mich auf das Grundsätzliche beschränken. Wäre das aus Ihrer Sicht akzeptabel?

@Udo Freitag
Neben dem europäischen Gefahrgutrecht gibt es noch andere Rechtskreise, wie z.B. Nordamerika. Dort gibt es weitere Faktoren, die so in Europa (noch) nicht bestehen (RQ, TIH, ..). Dazu gibt es aber ein eigenes Forum hier "49 CFR / USA-Versand".
Schönen Gruß & Tag noch
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 20.07.2011 07:38.

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