Hallo zusammen,
...Müssen für die Transitländer SDBs in der jeweiligen Landessprache mitgeführt werden (z.B. wenn man von Deutschland nach Russland per LKW lierfert muss dann ein polnisches SDB dabei sein usw?)
danke <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Ganz mit den Vorrednern: Keine Verpflichtung und angesichts der Fehleranfälligkeit der SDB und ihrer Inhalte auch nicht geeignet, um unfallbedingte Hilfestellungen zu geben.
Übrigens hat die ECHA mit ihrem gerade veröffentlichen Leitfaden zur SDB-Erstellung (hier:
http://guidance.echa.europa.eu/docs/guidance_document/sds_en.pdf) gezeigt, wo es alles hakt. Dieser Leitfaden ist vom September 2011 und referenziert diese Vorschriften:
ADR - 2009
RID - 2009
ADN - 2007
IMDG - 2006 und
ICAO-TI (!!) 2007/2008 (allerdings wird "IATA" als Quelle für die ICAO-TI genannt; und die Tatsache, daß es zumindest in D keine Rechtsgrundlage für die ICAO-TI gibt, bleibt unerwähnt)
Die Schnellebigkeit des Gefahrgutrechts scheint die ECHA aktualitätsmäßig zu überfordern.
Ansonsten enthalten die Ausführungen des Leitfadens zum Kapitel 14 der SDB wenig erhellendes. Lediglich zur Stückgut/Tankbeförderung nach ADN und zur Massengutbeförderung im Seeverkehr wird etwas ausgesagt.
schönen Gruß
M.A.T.