Die 24 Stunden-Notrufnummer ist keinesfalls etwas, was die Reedereien aus einem Eigeninteresse heraus fordern, damit z.B. die Schiffsführung jemanden hat, um ihn anrufen zu können.
Es waren doch unsere Freunde in den USA, welche die Notrufnummer für Inlandstransporte in ihrem Regelwerk, dem CFR49, festgeschrieben haben. Hierzu möchte ich auch noch einmal auf den Beitrag
Notfallnummer Information ab 1.10.2010 von Floridacargocat im
Thread 49 CFR / USA Versand verweisen. Und mittlerweile sind doch auch andere Staaten, z.B. Australien, auf diesen Zug mit aufgesprungen.
Und gerade in den USA-Diensten dominieren die Haus/Haus-Verkehre, d.h. die Reedereien haben auch den Auftrag die Container zum Empfänger im Binnenland zu transportieren und benötigen von daher die Notfallnummer zwingend.
In der Praxis werden die IMOs gerne vorab an die Reederei geschickt (wird wohl benötigt um entsprechende Slots auf den Schiffen anzumelden/zu buchen)...
Im IMDG-Code findet sich im Paragraphen 5.4.3.1 folgender Satz: 'Grundlage für diese Liste oder dieses Manifest der gefährlichen Güter oder Meeresschadstoffe sind die nach diesem Code erforderlichen Beförderungsdokumente und Bescheinigungen.' Damit ist klargestellt, daß ein Telefonat oder ein abendliches Treffen bei einer Hopfenkaltschale keinesfalls Grundlage für ein Gefahrgutmanifest sein dürfen. Und da in vielen Reedereien diese Gefahrgutmanifeste aus dem Buchungssystem heraus produziert werden, sind bereits die Mitarbeiter in den Buchungsbüros sehr in die Pflicht genommen, die Gefahrgutangaben vollständig und korrekt zu erfassen. Und keine Unterlage kann hierfür besser geeignet sein, als die Gefahrguterklärung des Absenders. Die Überprüfung dieser Angaben erfolgt dann in den Gefahrgut-Fachgruppen der Reedereien, welche dann auch letztendlich die Zustimmung zur Beförderung geben oder Nachbesserungen verlangen.