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Größe der Labels bzw. Schriftgröße

Geschrieben von: Melanie Hearn

Größe der Labels bzw. Schriftgröße - 12.04.2012 11:47

Hi,

folgende Situation:
Wir möchten unsere Fertigprodukte in einem Tankcontainer nach Übersee versenden - soweit keine neue Situation. Die Spedition merkte an, dass sowohl die Labels für die Stoffbezeichnung (UN-Nr. mit N.A.G.-Kennzeichnung) als auch die Schrift eine bestimmte, in der IMDG-Regelung vorgeschriebene Größe, aufweisen müssen.

Nun meine Frage: bisher haben wir Etiketten mit der Größe 12cmx30cm und Schriftgröße 1,5 cm. Sind diese nicht mehr ausreichend?

Es wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte oder mir zumindest sagen könnte, wo ich diese Regelung nachlesen kann.

Gruß
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: Größe der Labels bzw. Schriftgröße - 12.04.2012 12:00

Die Anforderungen an die Placards sind beschrieben in Unterabschnitt 5.3.1.2 IMDG. Weitere Beschriftungsvorgaben finden sich in Abschnitt 5.3.2 IMDG.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: Melanie Hearn

Re: Größe der Labels bzw. Schriftgröße - 13.04.2012 10:44

Vielen Dank für deinen Beitrag.
Unter der von Dir angegebenen Vorschrift kann ich jedoch nichts hinsichtlich des Labels für die Stoffbezeichnung finden. Derzeit bekleben wir den Tankcontainer zusätzlich zu unserem Placard der UN-Nr. (Kemmler) mit einem zusätzlichen, weißen Label mit dem Text: "elevated temperature liquid. flammable, n.o.s. (solvent naphtha (petroleum), heavy arom."
Hierbei handelt es sich um die Angabe des richtigen technischen Namens (s. 5.3.2.0 ), der auf min. zwei Seiten der Tankbeförderungseinheit angebracht werden muss.
Gibt es hierfür Vorschriften, was die Größe des Placards bzw. Schriftgröße auf dem Placard angeht?

Gruß
Geschrieben von: King_Louie_21

Re: Größe der Labels bzw. Schriftgröße - 13.04.2012 12:15

Hallo Melanie Hearn,

Die Vorschriften sind in der aktuellen Ausgabe 35-2010 des IMDG-Codes geändert worden. Falls die aktuelle Version nicht vorliegt, auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums gibt es pdf's zum Abruf. Den Link kann ich, falls erforderlich, erst später liefern.

Ich zitiere mal:

5.3.2.0.2 Der richtige technische Name der Güter muss in mindestens 65 mm großen Zeichen abgebildet sein. Die Farbe des richtigen technischen Namens muss mit der Farbe des Hintergrunds kontrastieren.

5.3.2.1.2 (sinngemäß): Die UN-Nummer der Güter muss in schwarzen Zeichen von mindestens 65 mm Höhe wie folgt angegeben sein, entweder ... auf weißem Grund unterhalb des Bildsymbols im Placard ... oder auf einer orangefarbenen rechteckigen Tafel mit Mindestabmessungen von 120 mm Höhe x 300 mm Breite und einem 10 mm breiten schwarzen Rand, die direkt neben dem Placard oder der Kennzeichnung für Meeresschadstoffe (siehe 5.3.2.1.3) angebracht wird.

Entsprechende Beispiele finden sich in 5.3.2.1.3.

Hilft das weiter? Ansonsten wäre es evtl. nützlich, auch noch die UN-Nr. zu erfahren, damit die gesamten Angaben mal gecheckt werden können.

Schöne Grüße.
Geschrieben von: GG1

Re: Größe der Labels bzw. Schriftgröße - 13.04.2012 13:02

Hallo zusammen,

anbei der Link zum BMVBS

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artike...chifffahrt.html

Grüße
GG1
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