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ortsbeweglicher Tank im Seeverkehr

Geschrieben von: hex1x1

ortsbeweglicher Tank im Seeverkehr - 26.02.2014 10:20

Hallo,
wir wollen einen ortsbeweglichen Tank (T12; (T11 ist minimum)) mit Propylenoxid (UN1280) in einen Container (natürlich mit entsprechender Kennzeichnung und Bezettelung) packen und über das Meer schicken. Spricht da etwas dagegen? Gefunden habe ich zumindest nicht gegenteiliges....
Gruss
hex1x1
Geschrieben von: Winklhofer

Re: ortsbeweglicher Tank im Seeverkehr - 26.02.2014 15:30

Servus hex1x1,

nach der Hierarchieliste in 4.2.5.2.5 des IMDG-Codes spricht nichts dagegen. Natürlich müssen auch bei diesem T12-Tank die Vorschriften TP2 und TP7 eingehalten werden.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer
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