Geschrieben von: NAWI
Gefahrstoff wird jetzt auch als Gefahrgut klassifi - 13.10.2023 07:25
Hallo zusammen,
ich bin relativ neuer Gefahrgutbeauftragter in einem mittelständigen Unternehmen.
Nun habe ich ein Problem und finde keinen Lösungsansatz im Gefahrgutrecht.
Sachverhalt: Ein Gefahrstoff wird nun als Gefahrgut eingestuft (klassifiziert), laut RECH gibt es eine Übergansfrist bis zum erste Quartal 2024 aber im Gefahrgutrecht muss diese neue Sachlage unverzüglich , sofort umgesetzt werden .
Da wir noch "ältere" Lagerware haben stellt sich folgende Frage:
Ein Sicherheitsdatenblatt ist noch in der Erstellung, laut Abschnitt 14 wird der Stoff so eingestuft:
UN 3077 UMWELTGEFÄHDENDERSTOFF,FEST, N.A.G (XXXXXXXXXX), 9. III, (-) (XXXXXX) die technische Bezeichnug darf ich nicht nennen.
Gibt es hier auch eine Übergangslösung um den "alten"Lagerbestand abzuverkaufen?
Oder müssen wir zum Beispiel die Big. Bac`s und die palletierte Sackware ( Netto 25 Kg pro Sack) einzeln Kennzeichnen mit UN 3007 , Gefahrenzettel 9 , "Fisch und Baum"
und mit einer zugelassenen gekennzeichneten Umverpackung versehen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Mit freundlichen Grüßen
Jörg
ich bin relativ neuer Gefahrgutbeauftragter in einem mittelständigen Unternehmen.
Nun habe ich ein Problem und finde keinen Lösungsansatz im Gefahrgutrecht.
Sachverhalt: Ein Gefahrstoff wird nun als Gefahrgut eingestuft (klassifiziert), laut RECH gibt es eine Übergansfrist bis zum erste Quartal 2024 aber im Gefahrgutrecht muss diese neue Sachlage unverzüglich , sofort umgesetzt werden .
Da wir noch "ältere" Lagerware haben stellt sich folgende Frage:
Ein Sicherheitsdatenblatt ist noch in der Erstellung, laut Abschnitt 14 wird der Stoff so eingestuft:
UN 3077 UMWELTGEFÄHDENDERSTOFF,FEST, N.A.G (XXXXXXXXXX), 9. III, (-) (XXXXXX) die technische Bezeichnug darf ich nicht nennen.
Gibt es hier auch eine Übergangslösung um den "alten"Lagerbestand abzuverkaufen?
Oder müssen wir zum Beispiel die Big. Bac`s und die palletierte Sackware ( Netto 25 Kg pro Sack) einzeln Kennzeichnen mit UN 3007 , Gefahrenzettel 9 , "Fisch und Baum"
und mit einer zugelassenen gekennzeichneten Umverpackung versehen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Mit freundlichen Grüßen
Jörg