Geschrieben von: sonnenblume85
UN 1950 als LQ? - 16.09.2011 09:05
Hallo,
mir ist eine Sache unklar.
Mit dem neuem LQ Zeichen muss ich die in 3.4.1. ADR angegebenen Vorschriften einhalten.
In 3.4.1 c) steht aber, dass hiervon ausgenommen die SV 625 ist.
Hieraus schließe ich also, dass ich bei LQ ALLE Sondervorschriften EINHALTEN muss, außer 61,178,181,220,274,625,633 und 650. Da es sich hier um eine doppelte Verneinung handelt. Das sind sehr viele SVs die dadurch eingehalten werden müssen.
--> das würde bedeuten, dass ich bei Aerosolen nicht mehr "UN 1950 Aeorsole" angeben muss.
Hiermit weiß dann keiner mehr, dass Aerosole versendet werden, da ich im Beförderungspapier ja auch nur "Begrenzte Menge" angeben muss.
Dies würde einen bedenklichen Rückschritt bedeuten. Ich dachte eigentlich, dass die vorherigen LQ Regelung (mit UN-Nummer etc.) gerade durch Aerosole entstanden ist.
Was ist eure Meinung hierzu?
Vielen Dank für eure Meinung
mir ist eine Sache unklar.
Mit dem neuem LQ Zeichen muss ich die in 3.4.1. ADR angegebenen Vorschriften einhalten.
In 3.4.1 c) steht aber, dass hiervon ausgenommen die SV 625 ist.
Hieraus schließe ich also, dass ich bei LQ ALLE Sondervorschriften EINHALTEN muss, außer 61,178,181,220,274,625,633 und 650. Da es sich hier um eine doppelte Verneinung handelt. Das sind sehr viele SVs die dadurch eingehalten werden müssen.
--> das würde bedeuten, dass ich bei Aerosolen nicht mehr "UN 1950 Aeorsole" angeben muss.
Hiermit weiß dann keiner mehr, dass Aerosole versendet werden, da ich im Beförderungspapier ja auch nur "Begrenzte Menge" angeben muss.
Dies würde einen bedenklichen Rückschritt bedeuten. Ich dachte eigentlich, dass die vorherigen LQ Regelung (mit UN-Nummer etc.) gerade durch Aerosole entstanden ist.
Was ist eure Meinung hierzu?
Vielen Dank für eure Meinung