Hallo Wilhelm,
Zwei 20" Container davon einer mit LQ- Kennzeichnung der andere ohne Gefahrgut
Genau so wie es unter Abschnitt 3.4.13b) steht "...auf allen vier Seiten gekennzeichnet sein, ...". Da steht
nicht das diese zu sehen sind. Hat auch schon Herr Winklhofer in seinem Beitrag geschrieben. Denn Container werden an allen vier Seiten gekennzeichnet, da bei der Beförderung oder Lagerung im ungünstigsten Fall zwei bis drei Seiten verdeckt sein können.
Auch im Unterabschnitt 5.3.1.2 steht "... an beiden Längsseiten und an jedem Ende des Containers ...anzubringen.
Wenn man jetzt in Unterabschnitt 5.3.1.3 weiter liest, dann steht "
Wenn die an Containern, MEGC, ... außerhalb des Trägerfahrzeugs nicht sichtbar sind, müssen die gleichen Großzettel (Placards) auch auf beiden Längsseiten und hinten am Fahrzeug angebracht werden. In den übrigen Fällen muss am Trägerfahrzeug kein Großzettel (Placards) angebracht werden."
Hier ist also auch nur von drei Seiten die Rede, damit dürfte der Beitrag von Herr TDamm
der Kontrollbeamte bei seitlicher Sicht das Kennzeichen ggf. mit einem Spiegel hätte sehen können.
nicht ganz stimmen, denn die Kennzeichnung wird nicht für die Kontrollbeamten angebracht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
wenn erforderlich, an Fahrzeugen eigentlich nur an drei Seiten an......????
Vorn und Hinten an der Beförderungseinheit ist der Platz für die orangefarbenen Tafeln nach 5.3.2, und wenn jetzt noch die Gefahrzettel Vorn an der Beförderungseinheit dazu kommen würden, gebe es bestimmt Platzprobleme! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Dazu kommt noch, dass schon das Anbringen der orangefarbenen Tafeln den Ein oder Anderen Probleme macht im Zusammenhang mit den 15 Minuten (5.3.2.1.8), dafür gab es im Forum schon genügend Beiträge.
Obwohl es würde doch schön aussehen die Gefahrzettel auf der Windschutzscheibe!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />