Geschrieben von: Spedi
Fragen zum Empfang per Tankwagen - 01.08.2016 08:04
Hallo,
wir bekommen verschiedene Gefahrgüter per Tankwagen und sind damit Empfänger. Wenn der Fahrer (eingewiesen in unsere Entladeeinrichtung) selbstständig entlädt, übernimmt dann der Lieferenat die Pflichten des Entladers? Wenn ja, sollte das vertraglich festgelegt werden?
Unabhängig davon finde ich in der GGVSEB keine Verpflichtung für diese beiden Beteiligten, das Fahrzeug und die Ausüstung zu prüfen (gem. 7.5.1.1) wie es beim Verlader in §29 geregelt ist. Wenn wir also z.B. Gefahrgut-Stückgut empfangen/entladen brauch keine vollständige Fahrzeugkontrolle durchgeführt werden, richtig?
Danke für eure Hilfe!
wir bekommen verschiedene Gefahrgüter per Tankwagen und sind damit Empfänger. Wenn der Fahrer (eingewiesen in unsere Entladeeinrichtung) selbstständig entlädt, übernimmt dann der Lieferenat die Pflichten des Entladers? Wenn ja, sollte das vertraglich festgelegt werden?
Unabhängig davon finde ich in der GGVSEB keine Verpflichtung für diese beiden Beteiligten, das Fahrzeug und die Ausüstung zu prüfen (gem. 7.5.1.1) wie es beim Verlader in §29 geregelt ist. Wenn wir also z.B. Gefahrgut-Stückgut empfangen/entladen brauch keine vollständige Fahrzeugkontrolle durchgeführt werden, richtig?
Danke für eure Hilfe!