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Beförderungskategorie richtig anwenden

Geschrieben von: Kraeft

Beförderungskategorie richtig anwenden - 27.10.2016 06:17

Moin,
bin mal wieder etwas unsicher.
Beispiel:
Ich verkaufe eine Flüssigkeit (UN1993) Menge 25,- kg in einem 30 l Behälter.
Was gebe ich laut Beförderungskatergorie 1.1.3.6.1 an?
25 Punkte wie das Nettogewicht oder 30 Punkte wie den Rauminhalt der Verpackung?
Oder sogar das Bruttogewicht des Behälters?

Und wo genau kann ich das Nachlesen?


Gruß
Karsten Kraeft
Geschrieben von: duldinger

Re: Beförderungskategorie richtig anwenden - 27.10.2016 06:30

Die UN1993 ist ein flüssiger Stoff. Im Anschluß an die Tabelle 1.1.3.6.3 ADR ist angegeben, wie die Berechnung der einzelnen Aggregatszustände angewendet wird. In deinem Fall ist es der dritte Spiegelstrich:
- für flüssige Stoffe die Gesamtmenge der enthaltenen gefährlichen Güter in Liter
Geschrieben von: Kraeft

Re: Beförderungskategorie richtig anwenden - 27.10.2016 06:59

Moin, dann ist es ja doch ratsam vorsichtshalber das Volumen des Behälters zu nehmen weil sich das Volumen des Mediums ja durch Temperaturzunahme bzw. Temperaturabnahme verändert.
Geschrieben von: gefahrgutbaer

Re: Beförderungskategorie richtig anwenden - 27.10.2016 09:18

Moin Kraeft,
damit wärest du natürlich auf der sicheren Seite weil restriktiver berechnet ist sicherer.
ABER, das Volumen des Produktes ändert sich-aber nicht die Menge welche zur Berechnung dser Punkte herangezogen wird. - 25 Liter bleiben 25 Liter.

Gruß
Markus
Geschrieben von: gg-freak

Re: Beförderungskategorie richtig anwenden - 27.10.2016 10:13

Hallo Herr Kraeft,

sollte allerdings ihre Frage auf den Eintrag in das Beförderungspapier abzielen, dann dürfen sie die Maßeinheit frei wählen. Siehe Absatz 5.4.1.1.1 f). Die Angabe des errechneten Wertes aus Unterabschnitt 1.1.3.6 im Beförderungspapier ist nicht vorgeschrieben.
Geschrieben von: Kraeft

Re: Beförderungskategorie richtig anwenden - 27.10.2016 11:44

Originally Posted by gg-freak
Hallo Herr Kraeft,

sollte allerdings ihre Frage auf den Eintrag in das Beförderungspapier abzielen, dann dürfen sie die Maßeinheit frei wählen. Siehe Absatz 5.4.1.1.1 f). Die Angabe des errechneten Wertes aus Unterabschnitt 1.1.3.6 im Beförderungspapier ist nicht vorgeschrieben.

Moin,
das ist genau das was ich gesucht habe. Danke.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Beförderungskategorie richtig anwenden - 02.11.2016 09:09

Es sollte nochmal klar gestellt werden, dass das ADR erstmal die Menge pro Beförderungskategorie (bei Flüssigkeiten in L) fordert.Das ist erstmal fakt.

In Deutschland über die RSEB (und z.B. auch in Österreich) ist es möglich, aber nicht vorgeschrieben, den errechneten Wert (Gefahrpunkte) anzugeben.

Der Fahrzeugführer muss die Mengen eigentlich selbst mit den Faktoren multiplizieren.
Geschrieben von: Gerald

Re: Beförderungskategorie richtig anwenden - 02.11.2016 12:06

Hallo,

für die Beförderung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ist der Absatz 5.4.1.1.1 f) zu beachten, und natürlich im Besonderen die Hinweise unter Bem. 1 und 2. Welche Maßeinheiten zu nutzen sind, steht in Absatz 1.1.3.6.3 am Ende der Tabelle.

Wenn die Maßeinheiten Kg bzw. L sind, dann lässt sich im Summenzug, wenn verschiedene gefährliche Stoffe, aus diesen Maßeinheiten keine Maßeinheit bilden und aus diesem Grund reden wir von "Punkten".

Wie dieser Begriff entstanden ist, kann ich nicht mehr nachvollziehen!

Dafür hänge ich eine Datei an, welche eine Lösungsmöglichkeit aufzeigt.

@DJSMP

Antwort auf
Der Fahrzeugführer muss die Mengen eigentlich selbst mit den Faktoren multiplizieren.


Ist nicht ganz so. Für die Angaben im Beförderungspapier bzw. dem Aushändigung des Beförderungspapier ist nun mal der Absender nach GGVSEB §18 (1), 1.a) bzw. der Beförderer nach GGVSEB §19 (2), 5.a)verantwortlich.

Der Fahrzeugführer ist nur für die Kennzeichnung mit orangener Tafel (5.3.2) verantwortlich, wenn er über 1000 Punkte kommt, kann ja bei der Beladung an verschieden Ladestellen vorkommen.

Attached File
Geschrieben von: DJSMP

Re: Beförderungskategorie richtig anwenden - 02.11.2016 13:36

Nach ADR muss der Absender im Beförderungspapier die Mengen je Beförderungskategorie angeben, nicht die errechneten Punkte.

Woraus schließt du, dass sofern der Wert nach 1.1.3.6.3 ADR berechnet werden soll, um ihn mit 1000 zu vergleichen, das der Absender tun muss?

Ich finde das ja auch nicht optimal geregelt und wir geben immer beides, die Mengen und die errechneten "Gefahrpunkte" an.
Geschrieben von: Gerald

Re: Beförderungskategorie richtig anwenden - 02.11.2016 20:08

Hallo DJSMP,

Antwort auf
um ihn mit 1000 zu vergleichen, das der Absender tun muss?


Hab ich nicht so geschrieben, sondern
Antwort auf
"Für die Angaben im Beförderungspapier ....Absender nach GGVSEB §18 (1), 1.a)"
und da steht nun mal " auf das gefährliche Gut durch die Angaben nach Absatz 5.4.1.1.1 Buchstabe a bis d ADR"

Um den Unterabschnitt 1.1.3.6 geht es erst ab Absatz 5.4.1.1.1 f) Bemerkung 1.

Und wenn ich denn Absatz 1.1.3.6.4 richtig verstehe, wo steht: "Wenn gefährliche Güter, die verschiedenen in der Tabelle festgelegten Beförderungska­tegorien angehören, in derselben Beförderungseinheit befördert werden, darf die Summe .... 1000 nicht überschreiten."

Und hier kommt der Begriff "Punkte" zur Anwendung, auch wenn es nicht so steht, denn wie willst Du eine Maßeinheit aus Kilogramm und Liter bilden, wenn ich verschiedene gefährliche Güter in Kg oder L auf der Beförderungseinheit habe. so eine Maßeinheit gibt es nun mal nicht.

Wo ich meinen ersten Gefahrgutlehrgang 1993 besucht habe, ging es damals schon um "Punkte", wenn nach Unterabschnitt 1.1.3.6 befördert wurde.

Wo der Begriff "Punkte" selbst her kommt, kann ich leider nicht sagen, aber vielleicht weist das einer aus dem Forum.
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