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Zeichen 269 - WGK 1

Geschrieben von: Sommer

Zeichen 269 - WGK 1 - 25.03.2011 09:33

Folgendes Problem:

Ein Außendienstmitarbieter will in seinem PKW 6 x 30 L Farbe (85% Wasser, 5% Isopropanol, 15% Polymer, Flammpunkt >60°C) transportieren (kein Gefahrgut), Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend).

Muss er das Zeichen 269 beachten?


Das Zeichen 269 gilt u.a. für wasserlösliche Alkohole. Hier handelt es sich aber um Farbe.

Zudem gilt es für "Gifte, die geeignet sind, nachhaltig die physikalischen, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wasser zu verändern".

Bei der Farbe handelt es sich nicht um einen giftigen Stoff (weder gefahrstoff- noch gefahrgutrechtlich). Kann ein schwach wassergefährdender Stoff das Wasser nachhaltig verändern? Ich meine nein. (sonst wäre er WGK 3).

Fraglich, ob ein WGK2 das Wasser nachhaltig verändert.

Eine nachhaltige Veränderung ist zu erwarten bei Klasse 3 und 9 mit Zusatzzeichen "Umweltgefährdend für aquatische Umwelt".

Gibt es eine exakte Definition für "Gifte" (nach Paracelsus ist ja alles Gift) und "nachhaltig physikalisch/chemisch/biologisch" z.B. über BSB5, PBT- und vPvB-Stoffe??.

Sind WGK 1 + 2 Stoffe/Gemische im diesem Sinne Gifte und wirken diese nachhaltig auf Gewässer ein? Vorübergehend wohl ja.

Was ist Euere Meinung dazu?
Geschrieben von: GG1

Re: Zeichen 269 - WGK 1 - 25.03.2011 09:41

Hallo,

da die Ladung, wenn auch nur schwach, wassergefährdend ist, ist die Durchfahrt mit mehr als 20 Litern verboten.

Grüße
GG1
Geschrieben von: Stefan

Re: Zeichen 269 - WGK 1 - 25.03.2011 09:44

Hallo Sommer,

das Zeichen bedeutet ein Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung. Wassergefährdende Stoffe sind durch das WHG bzw. die VwVwS bestimmt. Wenn also ein Stoff in eine Wassergefährdungsklasse (WGK 1 o. 2 o. 3) eingestuft ist, gilt er als wassergefährdend und somit auch das Zeichen 269.

Grüße
Stefan
Geschrieben von: Sommer

Re: Zeichen 269 - WGK 1 - 25.03.2011 09:54

Die Definition kommt meiner Meinung nach nicht aus dem WHG sondern aus der VwV zur StVO:

Zu Zeichen 269 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
1 I. Das Zeichen ist nur im Benehmen mit der für die Reinhaltung des Wassers zuständigen Behörde anzuordnen.

2 II. Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, insbesondere

3 – Säuren, Laugen,

4 – Alkalimetalle, Siliciumlegierungen mit über 30 Prozent Silicium, metallorganische Verbindungen, Halogene, Säurehalogenide, Metallcarbonyle und Beizsalze,

5 – Mineral- und Teeröle sowie deren Produkte,

6 – flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Aldehyde, Ketone, Ester, halogen-, stickstoff- und schwefelhaltige organische Verbindungen,

7 – Gifte,

8 die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern.

9 III. Vgl. auch zu Zeichen 354 und über die Zustimmungsbedürftigkeit Nummer III 1a zu § 45 Abs. 1 bis 1e; Rn. 4.

10 IV. Auf die zu Zeichen 261 erwähnten Richtlinien wird verwiesen.

Woher wissen Sie, dass die Definition aus dem WHG kommt?
Geschrieben von: Stefan

Re: Zeichen 269 - WGK 1 - 25.03.2011 10:13

Im alten WHG stand die Definition im § 19 g (5). Im neuen habe ich sie nicht wiedergefunden.

(5) Wassergefährdende Stoffe im Sinne der §§ 19g bis 19l
sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, insbesondere
- Säuren, Laugen,
- Alkalimetalle, Siliciumlegierungen mit über 30 vom Hundert Silicium, metallorganische Verbindungen, Halogene, Säurehalogenide, Metallcarbonyle und Beizsalze,
- Mineral- und Teeröle sowie deren Produkte,
- flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Aldehyde, Ketone, Ester, halogen-, stick-stoff- und schwefelhaltige organische Verbindungen,
- Gifte,
die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erlässt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften, in denen die wassergefährdenden Stoffe näher bestimmt und entsprechend ihrer Gefährlichkeit eingestuft werden.

Die genannte Verwaltungsvorschrift ist die VwVwS, nach der die Einstufung stattfindet. Siehe hierzu 2.1 der VwVwS.

Grüße
Stefan
Geschrieben von: Sommer

Re: Zeichen 269 - WGK 1 - 25.03.2011 10:31

Hallo Stefan,

danke für den Hinweis. Zumindest kann man juristisch begründen, dass alle wassergefährdenen Stoffe wohl betroffen sind.

Aber macht das Verbot bei WGK 1 Sinn? Zumal Ottokraftstoff in Autotanks WGK3 ist!

Das ist wohl her eine philosophische Frage.
Geschrieben von: Stefan

Re: Zeichen 269 - WGK 1 - 25.03.2011 10:34

Es geht bei Zeichen 269 ja um die Ladung (> 20 l) und nicht um die mitgeführten Betriebsmittel.

Grüße
Stefan
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