Startseite

Bestellung "Beauftragte Personen für GG"

Geschrieben von: Jens1975

Bestellung "Beauftragte Personen für GG" - 20.01.2012 06:48

Hallo liebe GG-Gemeinde,
ich bin erst seid kurzem bestellter Gefahrgutbeauftragter und mir stellt sich eine Frage, die ich mal zur Diskussion ausrufen möchte.
Müssen "beauftragter Personen für Gefahrgut" eigentlich schriftlich bestellt werden und wenn ja, wo steht das??
Ich habe Regelungen u.a. in §14 StGB und §9 OWiG gefunden, die Aufgaben könnten lt. GGVSEB §§ 18 bis 23a definiert werden...
Macht es Sinn diese Personen schriftlich zu bestellen?? Bitte um Hilfe...
Geschrieben von: Udo Freitag

Re: Bestellung "Beauftragte Personen für GG" - 20.01.2012 07:18

Hallo Jens1975

dies ist zu verneinen. Eine schriftliche Bestellung der bP anlog zum Gb (§3(1)GbV) ist nicht erforderlich, sollte aber vorsorglich gemacht werden. Eine mündliche Übertragung wäre somit gestattet. Anzumerken ist, dass die Beauftragung eindeutig, wirksam, nachvollziebbar und sozialadäquat sein muss. Die bP muss Einscheidungs- und Handlungskompetenz besitzen. Weiterhin dürfen die übertragenen Pflichten von der bP nicht weiter delegiert werden. Ebenfalls sind die bP entsprechend ihrer übertragenen Pflichten bzw. Aufgabenbereiche zu schulen/zu unterweisen.

Gruss

Udo
Geschrieben von: duldinger

Re: Bestellung "Beauftragte Personen für GG" - 20.01.2012 07:22

Hallo Jens,

ich halte mich da frei nach Radio Eriwan: Im Prinzip ein klares "JEIN".

Es kommt ganz auf die Konstellation darauf an, denn schließlich kann eine Person Kraft ihres Amtes beauftragte Person sein. Somit ist die schriftliche Bestellung mit dem Arbeitsvertrag einhergegangen. Natürlich sollte der Mitarbeiter auch über seine Rechte und Pflichten Bescheid wissen.

Was anderes ist es, wenn ein "einfacher" Mitarbeiter mit dieser Zusatzfunktion beauftragt wird. Doch selbst hier ist m.E. eine schriftliche Bestellung sinnvoll, da hier konkret alle Aufgaben und Kompetenzen abgesteckt werden.

Mit Sicherheit macht es Sinn, die einzelnen Positionen zu durchleuchten und gegebenenfalls die entsprechende Bestellung schriftlich zu fixieren, damit im Falle eines Falles Klarheit herrscht.
Geschrieben von: GG1

Re: Bestellung "Beauftragte Personen für GG" - 20.01.2012 07:49

Hallo Jens1975,

der VCI hat zur neuen GbV eine Aussage auf seiner Homepage:

https://www.vci.de/Themen/Logistik-Verke...Verordnung.aspx

Danach ergeben sich die Pflichten und auch die Übertragung dieser Pflichten automatisch aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht.

Grüße
GG1
Geschrieben von: Jens1975

Re: Bestellung "Beauftragte Personen für GG" - 23.01.2012 12:45

Hallo,

weiss jemand wo ich ggf. eine Vorlage des Bestellschreibens im Internet finden kann??
Geschrieben von: KWitomski

Re: Bestellung "Beauftragte Personen für GG" - 01.02.2012 13:56

Hallo Jens1975.
Wir haben das mit den Bestellungen der "beauftragten Personen" so gelöst, dass die Pflichten von Verpacker, Ent- und Verlader der GGVSEB entnommen wurden. Dann erhielten die entsprechenden Personen je nach Themengebiet ein Schreiben, in dem diese Pflichten aufgelistet wurden. Damit haben sie einen klar umrissenen Verantwortlichkeitsbereich. Zusätlich erfolgen dann regelmäßige externe/interne Schulungen, in denen noch einmal explizit auf die einzelnen Pflichten eingegangen wird. Einen Vordruck im Internet hatte ich seinerzeit auch nicht gefunden, aber eine individuell auf die jeweiligen Aufgabengebiete abgestimmte Bestellung halte ich persönlich auch für besser. Vorgeschrieben ist diese ja nicht, die Pflichten ergeben sich automatisch aus der im Betrieb bezogenen Position, ich finde aber, dass es auch zum guten Ton gehört, jeden so ausführlich wie möglich auf seine Verantwortungen hinzuweisen.

Gruß aus Herne,
Kai Witomski
© 2024 Gefahrgut-Foren.de