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Markierung von Versandstücken

Geschrieben von: W.Grosche

Markierung von Versandstücken - 12.12.2007 05:28

Hallo Zusammen,

werden beim Transport von Gefahrgut auf der Straße in Österreich und der Schweiz zusätzliche Angaben , wie z.B. technischer Name, Klasse, Verpackungsgruppe oder sonstiges neben der Angabe der UN-Nummer und des Gefahrzettels auf dem Versandstück gefordert?

Gruß
Werner Grosche
Geschrieben von: krottendorfer

Re: Markierung von Versandstücken - 18.12.2007 11:14

Hallo W.Grosche,

grundsätzlich sind nur die bereits erwähnten Kennzeichnungen lt. 5.1 bzw. 5.2 erforderlich. ABER einige Ausnahmen z. B.: bei Kl. 1 ist zusätzlich die offizielle Benennung anzugeben (5.2.1.5), Kl. 2 ist nach 5.2.1.6 und Kl. 7 nach 5.2.1.7 zu kennzeichnen.

MfG
Krottendorfer
Geschrieben von: Markus Steinhauer

Re: Markierung von Versandstücken - 18.12.2007 12:34

Hallo W.Grosche,

die Kennzeichnung der Versandstücke wird gemäss den ADR Vorschriften durchgeführt. Sie finden unter http://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/gefahrgut/index.html
die österreichischen Regelwerke zum download

Das schweizerische SDR können Sie unter http://www.astra.admin.ch/dokumentation/00117/00212/index.html?lang=de
unter dem Link "Richtinien" mit allen Anhängen herunterladen.

Freundliche Grüsse

Markus Steinhauer
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