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Guten Tag, vielleicht hilft ja der ECHA-Leitfaden (S.37) noch etwas weiter: baua In der "Bekanntmachung 220" des Ausschusses für Gefahrstoffe heißt bzw. hieß es dazu: "Die unter dieser Rufnummer erreichte Person sollte im Stande sein, Auskunft über geeignete ärztliche Maßnahmen bei Vergiftungen zu geben (z.B. Giftnotrufzentralen)". Viele Grüße Forenseeker |