Wolfgang
Vollmitglied
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Hallo Gefahrgutkollegen,
ich kann zu den m. E. richtigen Ausführungen von Mark nur noch hinzufügen, dass im Abfallbereich oftmals Krafstofffilter mit Ölfiltern zusammen in eine/n Verpackung/Container kommen und versendet werden. Dann ist eine Einstufung als Gefahrgut erforderlich. UN 3175 wäre hier angebracht.
Gruß Wolfgang
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Iceman_1986
Spezi
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Hallo,
ich sehe hier gibts einige auseinandergehende Meinungen. Meiner Ansicht nach sind sortenreine Ölfilter aus LKW-/PKW-Motoren kein Gefahrgut. Schon der Flammpunkt lässt mich hier sehr zweifeln.
Wie schon Mark sagte, ist der Anteil der fremden Stoffe im Öl die möglicherweise Gefahrgut sind, meiner Ansicht nach zu gering.
Ich denke ich bin auf der sicheren Seite die Ölfilter nicht als Gefahrgut zu behandeln.
Grüße Iceman
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Wolfgang
Vollmitglied
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Hallo Gefahrgutkollegen, hallo Icemann,
ich sehe eigentlich gar kein Problem. Sortenreine Ölfilter brauchen natürlich nicht unbedingt als Gefahrgut eigestuft zu werden. Wenn in einem Unternehmen die Trennung gewährleistet ist, wäre das o. k. Aber wie sieht es mit Kraftstofffiltern aus?! Dort ist meines Erachtens wegen des niedrigeren Flammpunktes der anhaftenden Stoffe (Benzin, Diesel) auf alle Fälle eine Einstufung erforderlich.
Gruß Wolfgang
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