Iceman_1986
Spezi
Registriert: 10/12/2009
Beiträge: 32
Ort: Deutschland
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Hallo zusammen,
hab mal ne Frage. Gibt es für die Kennzeichnung von Versandstücken eine gewisse Größenvorgabe für die UN-Nummer, also wie groß die UN-Nummer auf einem Versandstück sein muss?
Danke.
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gg-freak
Mitglied
Registriert: 03/02/2010
Beiträge: 11
Ort: Berlin
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Eine genaue Festlegung für die UN-Nummer auf dem Versandstück gibt es nicht. Es ist lediglich festgelegt, dass die UN-Nummer deutlich sichtbar sein muss. Bei einer Kontrolle würde ich eine Schriftgröße unter 6 mm beanstanden. Diese Größe ziehe ich aus dem Abschnitt 3.4.4 (LQ-Beförderungen). Hier ist die Größe nämlich auf 6 mm festgelegt, um sicherzustellen, dass die UN-Nummer deutlich sichtbar ist. Ob diese analoge Anwendung vor einem Gericht standhalten würde, weiß ich nicht. Beanstandung heißt ja auch nicht immer automatisch, dass es zur Anzeige gebracht wird.
Viele Grüße aus Berlin
-------------------- Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
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J.Simon
Profi

Registriert: 01/01/2010
Beiträge: 111
Ort: Rain
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Hallo zusammen RSEB zu Nr. 5.2.1.2 a) Antwort auf:
Als gut lesbare Schrifthöhe der UN-Nummer wird eine Angabe von mindestens 6 mm empfohlen. Es sind auch kleinere Schrifthöhen möglich, sofern die Größe des Versandstückes dies erfordert und die Lesbarkeit trotzdem gewährleistet ist (z.B. Angabe auf Gasflaschen).
-------------------- Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
Gefahrgut-Consulting
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Gefahrgutinteressent
Spezi
Registriert: 18/05/2008
Beiträge: 35
Ort: Hessen
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Hallo Icemann, siehe hierzu 6.3.4.1 und 6.3.4.2 ADR.
Viele Grüße Gefahrgutinteressent
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Wolfgang
Vollmitglied
Registriert: 10/06/2007
Beiträge: 60
Ort: Hessen
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Hallo Gefahrgutkollegen,hallo Gefahrgutinteressent,
so wie ich das lese, haben 6.3.4.1 und 6.3.4.2 ADR mit der gestellten Frage nichts zu tun. 6.3 ADR bezieht sich auf die Klasse 6.2 und hier speziell auf die Kennzeichnung der Bauartprüfung (siehe 6.3.4 ADR!). Wer mehr zu diesem Thema erfahren möchte, den empfehle ich einen Artikel aus einer mir bekannten Zeitschrift für Gefahrgutbeauftragte. Das war doch keine Werbung, oder!? Dort steht im Heft Januar 2010 auf Seite 9 ein Artikel zur Problematik.Vieleicht kann der Admin ja die Kopierrechte erlangen und den Artikel in das Forum als Anhang einstellen? Schade, dass die für das ADR Verantwortlichen es nicht hinbekommen, dass so etwas in den Vorschriften klar geregelt ist. Dann gäbe es auch keinen Diskussionsbedarf zu diesem Thema.
Freundliche Grüße
Wolfgang
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Udo Freitag
Profi
Registriert: 20/02/2009
Beiträge: 120
Ort: Hamburg
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Hallo Wolfgang,
ich glaube 2013 werden die 6 mm im ADR festgeschrieben (auf Antrag der Schweden).
Und außerdem, wenn alles so eindeutig wäre dann gäbe es dieses Forum vielleicht nicht. Das wäre doch schade?
Gruß
Udo
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UHeins
Admin
 
Registriert: 24/10/2001
Beiträge: 455
Ort: D-Hamburg
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... das macht der Admin doch gern! Siehe Anhang.
-------------------- Der Admin
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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Andreas_A
Profi
Registriert: 14/07/2006
Beiträge: 117
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Hallo, so kurz vor dem Wochenende,
in den RSEB 2009 wird eine Schriftgröße von mind. 6 mm "empfohlen" und ein bisschen unkonkret geäußert, dass es auch kleiner sein kann, wenn es gut lesbar bleibt.
Viele Grüße, Andreas Arnold
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Winklhofer
Urgestein
 
Registriert: 04/02/2002
Beiträge: 291
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Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
in solchen Fällen ziehe ich in der Regel auch die anderen Verkehrsträger zu Rate. Die IATA-DGR sind da in 7.1.5.5 konkret und geben genau das wieder, was im ADR wohl kommen wird (mindestens 12 mm hoch, Versandstücke unter 30 l/kg Mindesthöhe 6 mm). Damit würde jede Diskussion mit Kontrollorganen erledigt sein.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Erwin Sigrist
Vollmitglied
 
Registriert: 01/02/2002
Beiträge: 54
Ort: Zürich / Schweiz
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Die Vermutung von Alfred Winklhofer ist korrekt: Auf Antrag Schwedens beschloss das "UN-Sub-Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods" an seiner 35. Sitzung im Juni 2009, die Aufnahme einer Schriftgrösse von 12 mm für die UN-Nummer sowie den Proper Shipping Name. Man wird den Text von 6.1.3.1 übernehmen, wonach diese Regelung für Gebinde mit einem Fassungsraum von mehr als 30 L oder 30 Kg gilt. Die neue Bestimmung dürfte zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Sonnige Grüsse aus Zürich Erwin Sigrist
-------------------- SGCI Chemie Pharma Schweiz
Zürich / Schweiz
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