RRR
Neuling
Registriert: 10/01/2010
Beiträge: 2
Ort: Österreich
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Hallo,
Weiss einer von Euch ab welchem Alter man den ADR Schein in Österreich machen kann?
Schon mal Danke im vorraus
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Rupert
Meister aller Klassen
 
Registriert: 16/06/2003
Beiträge: 354
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Hallo, ein Mindestalter ist GGBG nicht vorgeschrieben. Sinnerhafterweise gilt wohl das 18. Lebensjahr Mindestalter. Gruß Rupert
-------------------- Have a nice day!
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Winklhofer
Urgestein
 
Registriert: 04/02/2002
Beiträge: 291
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Hallo Rupert,
in der Tat gibt es keine Vorschrift für ein Mindestalter. Warum auch? Bei der ADR-Bescheinigung handelt es sich lediglich um den Nachweis, dass ein Fahrzeugführer an einer Schulung teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bestanden hat, die bei der Beförderung gefährlicher Güter zu erfüllen sind. Dafür braucht man keinen Führerschein oder ein Mindestalter. Allerdings hat es durchaus Sinn eine solche Schulung zu besuchen, auch wenn man von Alters wegen noch nicht fahren darf. Ich erinnere z. B. an Auszubildende im Berufsbild Berufskraftfahrer. Hier haben wir häufig 16 - 18-jährige Schulungs- und Prüfungsteilnehmer.
Grüße aus Ulm und Augsburg Alfred Winklhofer
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RRR
Neuling
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Ort: Österreich
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Hallo, danke für die schnelle Hilfe. Dass es kein Mindestalter gibt, hab ich mir auch schon gedacht, aber laut Wikipedia eben schon.
Hier der Link: http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis#Gefahrgutlenkerausweis
"Gefahrgutlenkerausweis Ein Gefahrgutlenkerausweis (früher auch B6-Bescheinigung) ist zum Lenken von Fahrzeugen notwendig, die mit Gefahrgut beladen sind. Das Mindestalter ist das vollendete 24. Lebensjahr. Für Gefahrgut Klasse 1 (explosives) und Klasse 7 (radioaktives Material) ist eine zusätzliche Ausbildung notwendig, wie auch für die Beförderung von Gefahrgut in Tanks. Die Gefahrgutausbildung führen neben besonders ermächtigten Fahrschulen auch Berufsausbildungsinstitute durch, wie zum Beispiel WIFI, BFI oder ARC."
Gruß Richard
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Rupert
Meister aller Klassen
 
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Hallo,
ganz, ganz, ganz früher gabe es in Österreich ein Mindestalter für Gefahrgutlenker und das war das 24. Lebensjahr.
Damals hieß das ganze noch "Gefahrgutbeförderungsgesetz-Straße" "32. (1) Der Lenker darf eine Beförderungseinheit nur in Betrieb nehmen, wenn 1. er die Voraussetzungen des § 40 erfüllt und das 24. Lebensjahr vollendet hat, 2. er sich, soweit dies zumutbar ist, davon überzeugt hat, daß die Beförderungseinheit sowie die Ladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften entsprechen und 3. die Tafeln mit den Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr und des Stoffes und die sonstigen Aufschriften und bildlichen Darstellungen vorschriftsmäßig angebracht sind..."
Mit dem Beitritt zur EG war dies nicht mehr haltbar.
Mit 31.08.1998 tratt dass alte Gesetz außer Kraft und das neue Gesetz in Kraft, wo es keine Altersbeschränkung mehr gibt.
Gruß Rupert
-------------------- Have a nice day!
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Rupert
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Der Wikipediaeintrag wurde korrigiert. Gruß Rupert
-------------------- Have a nice day!
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