Allgemeine Diskussion >> Kontrollen + Bußgelder

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Frank D.
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Beiträge: 11
nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport
      #11567 - 15/04/2010 11:08

Hallo zusammen,
diese Woche wurde bei uns unten genannter Stoff in 2 200l Fässern angeliefert.
Der LKW war überhaupt nicht gekennzeichnet und von einer PSA wusste er auch nichts.
Meine Frage: Wie sollte man in so einem Fall vorgehen? Und welche Strafe wäre auf ihn zu gekommen wenn ihn die Polizei erwischt hätte, bzw. könnte noch auf ihn zukommen.

RICHTIGER VERSANDNAME TOXIC LIQUID, INORGANIC, N.O.S. (CONTAINS NICKEL SULPHATE)
UN NR. UN3287
ADR KLASSE Klasse 6.1: Giftige Stoffe
ADR VERPACKUNGSGRUPPE II
GEFAHR NR. (ADR) 60 Giftiger oder schwach giftiger Stoff.


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Dieter2010
Spezi


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Beiträge: 26
Ort: D-München
Re: nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport [Re: Frank D.]
      #11568 - 15/04/2010 13:34

Hallo Frank,

bei der genannten Menge von 2x 200 ltr. (400 ltr) handelt es sich um einen vollständigen Gefahrguttransport, da die Mengengrenze von 333 ltr. gem. Tabelle A überschritten ist.
Ich würde auf jeden Fall die Spedition über diesen Vorfall informieren, so dass dies beim nächsten Mal nicht wieder vorkommt. Außerdem würde ich die Spedition darauf hinweisen, dass beim nächsten Mal der Transport zurückgewiesen wird, falls wieder ohne ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften angeliefert werden soll.
Lt. Bußgeldkatalog sind die nicht geöffneten Warntafeln mit 300,- Bußgeld für den Fahrzeugführer belegt.

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Viele Grüße

Dieter


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Wolfgang
Vollmitglied


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Beiträge: 60
Ort: Hessen
Re: nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport [Re: Frank D.]
      #11569 - 15/04/2010 14:37

Hallo Frank,

ich würde Dir auch gerne meine Sicht des Sachverhaltes mitteilen.
Alledings bräuchte ich noch die Information, wo das Fahrzeug beladen wurde. In Deutschland?

Freundliche Grüße Wolfgang


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Gandalf
Meister aller Klassen
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Beiträge: 441
Ort: NRW
Re: nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport [Re: Dieter2010]
      #11570 - 15/04/2010 14:39

Hallo Dieter2010,
Antwort auf:

Außerdem würde ich die Spedition darauf hinweisen, dass beim nächsten Mal der Transport zurückgewiesen wird, falls wieder ohne ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften angeliefert werden soll.


Du möchtest also wissentlich einen nicht ordnungsgemäßen Gefahrguttransport weigern und möglicherweise wieder "zurückschicken"? Da wäre ich vorsichtig mit meiner Verantwortlichkeit. Zunächst einmal sind diese Güter doch schon mal unbeschädigt angekommen, dem Fahrer ist auch nix passiert (trotz fehlender PSA). Als Empfänger soll man die Annahme von Gefahrgut ja auch nicht unnötig verzögern. Von daher würde ich das wohl trotzdem annehmen. Mir ist schon klar, dass die Spedition da nicht unbedingt durch lernt, aber das scheint mir erst einmal das kleinere Übel. Auf Dauer ist natürlich kein Zustand. Dann eher Lieferant oder Spedition wechseln.
Gruß Gandalf


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Frank D.
Mitglied


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Beiträge: 11
Re: nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport [Re: Gandalf]
      #11571 - 15/04/2010 15:14

Vielen Dank schon mal für die aufschlussreichen Antworten!
Also wir werden die Spedition auf alle Fälle darüber informieren und uns versichen lassen, das es das letzte mal war das wir von ihnen Gefahrgut geliefert bekommen, bei dem das Transportfahrzeug nicht gekennzeichnet ist und der Fahrer keine PSA besitzt.(und wahrscheinlich nicht mal nen ADR Schein)
Das mit dem wegschicken ist eben so ne Sache. Falls er in eine Kontrolle kommen sollte, fragen die Herren in grün wo er als letztes herkommt. Dann heißt es am Ende wir hätten ihn so nicht wieder auf die Straße lassen dürfen.
(ja er wurde in Deutschland beladen)


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Dieter2010
Spezi


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Beiträge: 26
Ort: D-München
Re: nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport [Re: Gandalf]
      #11572 - 15/04/2010 15:17

Hallo Gandalf,
beim ersten Mal würde ich ihn natürlich nicht zurückschicken, jedoch würde ich die Spedition darüber schriftlich informieren.
Du hast natürlich recht, dass ich mir meiner Verantwortung als Empfänger bewusst sein sollte, nur gibt es im genannten Fall von Frank keine Information darüber, ob der Fahrer noch weiteres Gefahrgut geladen hatte. Denn stell Dir mal vor, er hat noch weitere Gefahrgüter in kennzeichnungspflichtiger Menge geladen und kommt nach der letzten Entladestelle (bei Frank) in eine Kontrolle. Der Kontrollbeamte wird wahrscheinlich den Fahrer nach seiner letzten Anfahrtstelle befragen ... und dieser sagt dann, das er bei Frank gewesen ist und auch schon mit verdeckten Warntafeln und ohne PSA abgeladen hat. Was dann??
Ich kann der Information von Frank natürlich auch nicht entnehmen, ob ev. die ungereinigten leeren Fässer auch wieder vom gleichen Spediteur abgeholt werden; denn somit käme er ja in die Verladerpflicht und müßte spätestens dann den Transport zurückweisen.

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Viele Grüße

Dieter


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Wolfgang
Vollmitglied


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Beiträge: 60
Ort: Hessen
Re: nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport [Re: Frank D.]
      #11573 - 15/04/2010 16:12

Hallo Frank,

In D hast Du auf alle Fälle größere Einwirkungs- bzw. Informationsmöglichkeiten auf die verladende Stelle des Gefahrgutes als im Ausland.
Ich würde zu aller erst den Verlader infomieren und versuchen zu erkunden, wieso das Fahrzeug, ohne den Vorschriften zu genügen, den Ladeort der Fässer verlassen konnte. Denn wir haben ja im ADR die Vorschrift, dass Fahrer und Fahrzeug bei der Abfahrt den Vorschriften von GGVSEB/ADR genügen müssen. Würden die Verantwortlichen ihrer Verpflichtung nachkommen, könnte der Fahrer das Betriebsgelände ohne Warntafeln und PSA gar nicht verlassen und es würde nicht zu einem ordnungswidrigen Handeln bzw. der Gefährdung der Allgemeinheit kommen.
Die Fahrer sind - wie allgemein bekannt - das kleinste Glied in der Kette. Sie sollen aber die meiste Verantwortung tragen. Würden die Kontrollen am Beladeort richtig durchgeführt, entstünde das von dier dargestellte Problem erst gar nicht.
Sollte die Sache nicht abgestellt werden, würde ich denn Verlader bzw. Lieferanten wechseln.

Gruß Wolfgang


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Kay Schmauder
Methusalem
***

Registriert: 23/10/2003
Beiträge: 201
Ort: Friedrichshafen Bodensee
Re: nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport [Re: Frank D.]
      #11574 - 15/04/2010 16:21

Hallole,

einen ähnlichen Fall hatten wir (Kunde) ebenfalls, beim Eintreffen der Beförderungseinheit (Subunternehmer der beauftragten Spedition) wurde festgestellt, dass diese obwohl vorgeschrieben nicht gekennzeichnet war geschweige denn der Fahrer im Besitz einer ADR-Bescheinigung war und und und.
Dies wurde beim Kunden an die "Beauftragte Person" gemeldet, dieser hatte sich nach kurzer Rücksprache das nächste Telefon genommen und bei den Kontrollorganen angerufen.
Diese unterzogen den Fahrzeugführer, das Fahrzeug und die Dokumente einer Kontrolle, die noch vor Ort waren.
Die Spedition wurde umgehend von mir Angemahnt und aufgefordert solch ein Verhalten umgehend abzustellen.
Bei meinem Kunden fährt seit geraumer Zeit ein anderes Subunternehmen die Ware aus und zwar so wie es sich gehört.

--------------------
Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder


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Sirius
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Beiträge: 19
Ort: Südhessen
Re: nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport [Re: Frank D.]
      #11972 - 23/07/2010 16:00

Hi,
bin gerade erst über die Frage gestolpert.
Zum Thema 'zurücksenden'. Das ist zwar formal möglich, allerdings müsste ich als Empfänger, dem das Fehlverhalten aufgefallen ist, für entsprechende Kennzeichnung und Papiere sorgen !?? Ich könnte mir vorstellen, daß ich bei der nicht-ordnungsgemäßen Rücksendung im Kontrollfall eine Teilschuld zugesprochen bekommen, da ich die Nichtkennzeichnung etc. bewusst geduldet habe und das Fahrzeug so auf die Strasse zurückgeschickt habe. Besonders dann, wenn sich das Fahrzeug schon auf unserem Werkgelände befunden hat.
Wir halten es so: schriftlich beim Absender reklamieren, im Wiederholungsfall Konventionalstrafe wegen 'Kontrollaufwand beim Empfänger' und Androhung des Hausverbots für den Spediteur. Wenn der Spediteur pampig reagiert, dann sofort Hausverbot.

Gruß
Sirius


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EnterExit
Spezi


Registriert: 23/02/2009
Beiträge: 23
Ort: Stuhr
Re: nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport [Re: Sirius]
      #12024 - 02/08/2010 19:40

Hallo,
um die Frage des "zurückschickens" nochmal aufzugreifen!
Ähnlicher Fall ist uns neulich untergekommen: Ware wurde angeliefert(8 Kanister a 30kg, Kl. 8, VG II)). Auf 5 Kanistern befand sich kein Etikett mehr, somit keine Kennzeichnung, UN-Nummer, usw.. Wir setzten uns mit dem Lieferanten in Verbindung und einigten uns darauf, die Ware per Eingangskontrolle zu kontrollieren und die Sache somit zu "erledigen"! Den Spediteur schickten wir dann mit dem Vermerk "auf Besserung" und Kontrolle seiner Ware wieder fort.
Nun kam es zu einer Diskussion was gewesen wäre, wenn wir die Annahme verweigert hätten und ihn zurückgeschickt hätten!
Die bisher geführte Diskussion ist interessant und es wird darauf hingewiesen, das man es nicht machen sollte, aber gibt es eine gesetzliche Grundlage, in der wir, wenn wir die Annahme verweigert hätten eine Teilschuld bekommen hätten?

Schönen Abend noch......


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