sonnenblume85
Spezi
Registriert: 14/03/2009
Beiträge: 26
Ort: Marburg
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Hallo,
ich bräuchte mal wieder Hilfe.
Ein Kunde möchte gerne UN 3334 per Luftfracht nach Neukaledonien schicken. Es handelt sich nur im Luftverkehr um Gefahrgut. Die Menge ist insgesamt 80 ml.
Es handelt sich um E0. Ein scharfer Transport wird zu teuer.
Gibt es hier eine Ausnahme, dass es vielleicht doch kein Gefahrgut ist? Im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers steht, dass es bis 0,5l kein Gefahrgut ist. Ich weiß aber nicht woher diese Zahl kommt. Kann das vielleicht aus der ICAO kommen, welche in diesem Punkt möglicherweise weniger scharf ist?
Ab 2011 wird es dann E1 soweit ich weiß.
Kann mir Jemand helfen?
Danke
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avs
Spezi
Registriert: 06/04/2006
Beiträge: 36
Ort: Oberbayern
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Hallo, ich kann keinen Hinweis finden dass es hier bei Mengen bis 0,5 L kein Gefahrgut darstellt. Vielleicht mal beim Hersteller nachfragen der müsste eigentlich wissen was es mit dieser Angabe auf sich hat.
Meiner Meinung nach Versand als Gefahrgut incl. Shippers. Gemäß A48 wird hier jedoch keine geprüfte Verpackung gefordert.
Gruß vom Airport MUC
-------------------- Flughafen-Frachtzentrum
Modul C, 1. OG, Zimmer 135
85356 MUNICH
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sonnenblume85
Spezi
Registriert: 14/03/2009
Beiträge: 26
Ort: Marburg
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Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe den Kunden gebeten beim Hersteller nachzufragen, woher die 0,5l Befreiung kommen soll.
Falls ich eine Antwort bekomme, werde ich sie hier posten.
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Rupert
Meister aller Klassen
 
Registriert: 16/06/2003
Beiträge: 354
Ort: D - München/ A - Zell am See
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Interessante UN-Nummer UN3334 "Lufttransport reglementierte Flüssigkeiten, n.a.g." Das ist also die UN-Nummer wo z.B. die übelriechende Stoffe erfasst werden.
-------------------- Have a nice day!
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