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ureaner
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Ammoniaktransport
      #12001 - 30/07/2010 09:02

Hallo und einen Guten Morgen,
UN 1005 ist u.a. mit R50 eingestuft und lt. GHS Aquatic: Acute 1. Muss ab 01.01.2011 der TC oder KW mit Fisch und Baum gekennzeichnet werden? Habe ich etwas übersehen?



Finale U 20 am Sonntag nicht verpassen


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GG1
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Re: Ammoniaktransport [Re: ureaner]
      #12002 - 30/07/2010 11:35

Hallo ureaner,

aus meiner Sicht nicht, obwohl das ADR/RID immer nur von flüssigen und festen umweltgefährdenen Stoffen spricht. Da Ammoniak aber sehr gut wasserlöslich ist würde ich auch mit toter Fisch / Baum kennzeichnen.

Grüße
GG1


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J.Simon
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Re: Ammoniaktransport [Re: ureaner]
      #12003 - 30/07/2010 11:51

Hallo zusammen
Aus meiner Sicht JA. Ein Blich in das SDB tut gut. Genauso 2.2.9.1.10.5.2 (R 50; R 50/53; R 51/53) i.V. mit 5.2.1.8.3 und 5.2.1.8.1. Du schreibst ja selber dass R 50 angegeben ist.

--------------------
Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Gefahrgut-Consulting


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GG1
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Re: Ammoniaktransport [Re: J.Simon]
      #12004 - 30/07/2010 12:20

Hallo Simon,

entschuldigung, ich meine auch ja, es muß gekennzeichnet werden; war aber wohl in Gedanken bei meinem ersten Satz wo anders.

Verwirrend ist aber, daß in 2.2.9.1.10.5.2 davon die Rede ist entweder UN 3082 (flüssige Stoffe) oder UN 3077 (feste Stoffe) zuzuorden. Und für Ammoniak als Gas paßt keine der beiden Eintragungen.

Grüße
GG1


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ureaner
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Re: Ammoniaktransport [Re: GG1]
      #12005 - 30/07/2010 13:17

Hallo Simon und GG1,
Ammoniak wird druckverflüssigt transportiert. Dann würden die Kriterien 2.2.9.1.10 zutreffen. Mit eurer Hilfe komme ich auch zu einem JA. Danke!


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GG1
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Re: Ammoniaktransport [Re: ureaner]
      #12006 - 30/07/2010 14:36

Hallo ureaner,

das weis ich. Aber trotzdem fällt Ammoniak nicht unter die Definition für flüssige Stoffe, siehe 1.2 "flüssiger Stoff". Vermutlich aus diesem Grund wurde die Formulierung für die 80%/20% Regel in 4.3.2.2.4 in 2009 um die verflüssigten Gase erweitert. Natürlich gibt es auch hier eine Übergangsvorschrift, siehe 1.6.3.34.

Grüße
GG1


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J.Simon
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Re: Ammoniaktransport [Re: GG1]
      #12007 - 30/07/2010 15:22

Hallo GG1
Das eine hat aber nichts mit der 80% und 20% Regel zu tun. Das eine ist LaSi und das andere Klassifizierung. Ich geb Dir Recht, nach der Begriffsbestimmung in 1.2 fällt der Stoff nicht gerade unter den Begriff Flüssig ( 20 Grad Celsius nicht komplett Gasförmig) Wenn ich ein neueres SDB anschaue, hat Ammoniak z.B. einen Siedepunkt von -33 Grad Celsius wird aber trotzdem als Umweltgefährlich klassifiziert (H400 bzw. R 50). Nach der Begriffsbestimmung in 2.2.9.1.10.1 fällt es im ersten Moment nicht darunter, aber beim Weiterlesen fällt man halt auf die Begriffe wie Zubereitung.
Ich würde mich hier an das SDB halten und entsprechend kennzeichnen

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Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Gefahrgut-Consulting


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Mark
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Re: Ammoniaktransport [Re: GG1]
      #12011 - 31/07/2010 22:59

Hallo GG1,

wo ist das Problem?

Ammoniak, wasserfrei ist der UN 1005 zugeordnet und bleibt auch dort. Es muss nur zusätzlich der tote BaumFisch angebracht werden.

Nur Stoffe die keiner UN-Nummer zugeordnet sind und dem R-Satz 50 (bzw. 51/53) zugeordnet sind, müssen der UN 3077 bzw. 3082 zugeordnet werden.

Ist im ADR 2009 schlecht formuliert, wird im ADR 2011 besser gemacht.

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Grüße

Mark


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GG1
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Re: Ammoniaktransport [Re: Mark]
      #12014 - 01/08/2010 13:41

Hallo Mark,

ich habe damit kein Problem. Nur ist die von Johann zitierte Fundstelle (2.2.9.1.10.5.2) einfach nicht anwendbar.

Grüße GG1


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Mark
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Re: Ammoniaktransport [Re: GG1]
      #12016 - 01/08/2010 21:45

Hallo GG1,

die Fundstelle kann nicht anwendbar sein, da ein Gas immer der Klasse 2 zugeordnet werden muss, es sei denn, das Gas ist der Klasse 1 oder 7 zuzuordnen (siehe 2.1.3.5.3)

--------------------
Grüße

Mark


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