Allgemeine Diskussion >> Gefahrgut-Praxis

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Iceman_1986
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Gemisch Lacke u. Farben
      #12008 - 31/07/2010 12:57

Hallo Kollegen,

eine Frage. Ich habe ein Gemisch aus div. Lacken u. Farben in einem Fass. Allein gesehen sind alle Stoffe, die im Gemisch auftauchen als UN1263 in der Verpackungsgruppe III zu befördern (lt. Sicherheitsdatenblatt).

Meiner Ansicht nach ist das Gemisch somit auch als UN1263 einzustufen, mit Verpackungsgruppe III, Klasse 3 Gefahrgut. Da im Sicherheitsdatenblatt die diversen Stoffe als umweltgefährlich eingestuft sind, würde ich das Fass auch dementsprechend mit Baum u. Fisch kennzeichnen.

Jetzt meine Frage: Seht ihr das genauso, oder kann ich das Gemisch auch mit UN 1993 Entzündbare flüssige Stoffe, n.a.g befördern.

Würde die UN 1993 eher ausschließen, da ja alle Stoffe im Gemisch als UN 1263 eingestuft sind.

Besten Dank im Voraus.

Gruß Iceman


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Mark
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Re: Gemisch Lacke u. Farben [Re: Iceman_1986]
      #12010 - 31/07/2010 22:52

Hallo Iceman,

schau dir mal den UA 2.1.2.4 an.

Im Satz 4 heißt es, dass die jeweils zutreffendste Sammeleintragung verwendet werden muss und zwar in der Reihenfolge B-C-D gemäß 2.1.1.2.

Die UN 1993 wäre eine allgemeine Sammeleintragung und wird in Buchstabe D beschrieben, die UN 1263 ist eine Gattungseintragung und wird in Buchstabe B beschrieben. Daher ist hier, wenn es sich um entzündliche Farbe handelt immer die UN 1263 zu wählen.

--------------------
Grüße

Mark


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Iceman_1986
Spezi


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Ort: Deutschland
Re: Gemisch Lacke u. Farben [Re: Mark]
      #12012 - 01/08/2010 09:15

Hey, danke Mark für die schnelle Antwort.

Aber die Kennzeichung "umweltgefährlich" muss dann auch auf die Fässer drauf, wenn die Stoffe einzeln umweltgefährlich sind oder?

Danke


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Mark
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Re: Gemisch Lacke u. Farben [Re: Iceman_1986]
      #12017 - 01/08/2010 22:56

Hallo Iceman,

deine Frage verstehe ich nicht wirklich!

Jedes Versandstück muss mit Gefahrzettel, UN-Nummern und ggf. ToterBaumFisch gekennzeichnet werden. Außerdem muss jede Umverpackung genauso gekennzeichnet werden (+Aufschrift "Umverpackung"), es sei denn, die Kennzeichnung bleibt sichtbar.

Wenn es sich um zusammengesetzte Verpackungen handelt, dann müssen die Innenverpackungen nach Gefahrstoffrecht (Gefahrensymbole nach der Zubereitungsrichtlinie, bzw. Gefahrenpiktrogramme nach CLP-VO) gekennzeichnet werden.

--------------------
Grüße

Mark


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Claudi
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Re: Gemisch Lacke u. Farben [Re: Mark]
      #12020 - 02/08/2010 14:23

@Mark: Er kippt die ganzen Stoffe zusammen und muss das neu entstandene Gemisch neu klassifizieren.

@Iceman: wenn die Stoffe für sich gesehen umweltgefährdend sind, wird es das Gemisch sicher auch sein, es sei denn, es findet irgendeine Reaktion statt, die etwas "neues" entstehen lässt.


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