W.Grosche
Neuling
Registriert: 12/12/2007
Beiträge: 1
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Hallo Zusammen,
werden beim Transport von Gefahrgut auf der Straße in Österreich und der Schweiz zusätzliche Angaben , wie z.B. technischer Name, Klasse, Verpackungsgruppe oder sonstiges neben der Angabe der UN-Nummer und des Gefahrzettels auf dem Versandstück gefordert?
Gruß Werner Grosche
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krottendorfer
Vollmitglied
Registriert: 02/03/2006
Beiträge: 56
Ort: A - 2100 Korneuburg
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Hallo W.Grosche,
grundsätzlich sind nur die bereits erwähnten Kennzeichnungen lt. 5.1 bzw. 5.2 erforderlich. ABER einige Ausnahmen z. B.: bei Kl. 1 ist zusätzlich die offizielle Benennung anzugeben (5.2.1.5), Kl. 2 ist nach 5.2.1.6 und Kl. 7 nach 5.2.1.7 zu kennzeichnen.
MfG Krottendorfer
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Markus Steinhauer
Neuling
Registriert: 10/09/2005
Beiträge: 2
Ort: Baden Württemberg
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Hallo W.Grosche,
die Kennzeichnung der Versandstücke wird gemäss den ADR Vorschriften durchgeführt. Sie finden unter http://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/gefahrgut/index.html die österreichischen Regelwerke zum download
Das schweizerische SDR können Sie unter http://www.astra.admin.ch/dokumentation/00117/00212/index.html?lang=de unter dem Link "Richtinien" mit allen Anhängen herunterladen.
Freundliche Grüsse
Markus Steinhauer
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