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Zusammenladung / Zusammenpackung #21742 03.03.2016 14:44
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Herb-Lin Offline OP
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Hallo Leute,
danke für den sachten Hinweis, dass ich etwas unpräzise war. Ja, ich meinte Zusammenpackung und Straße / ADR. Also nochmal: wir bekommen Salzsäure UN 1789 VG II und Natriumchlorit UN 1908 VG II zusammen auf einer Palette geliefert, heißt je 3 x 60 Liter Kunststoffkanister. Ist das erlaubt? Immerhin reagieren die beiden zu Chlorgas!
Die MP 15 gilt ja wohl für "kleine Mengen im gleichen Karton", ebenso gibt die Tabelle in ADR 7.5.2.1 kein Verbot, demnach dürfen also beide auf die gleiche Palette - was hab ich übersehen?
so long
Herb-Lin

Zuletzt bearbeitet von Herb-Lin; 03.03.2016 18:21.
Re: Zusammenladung [Re: Herb-Lin] #21743 03.03.2016 14:59
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M.A.T. Offline
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Hallo,
welcher Verkehrsträger, und wieso Zusammenladung? Auf einer Palette ist erstmal keine Zusammenladung. Generell liefert bspw. die ADR-Tabelle (Ridder/Holzhäuser S. 1174, 7.5.2.1) für diese Klassifizierungen kein Verbot der Zusammenladung. Vielleicht meinen Sie Zusammenpackung?
M.A.T.

Re: Zusammenladung [Re: Herb-Lin] #21744 03.03.2016 16:04
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Gerald Offline
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Hallo Herb-Lin,

ich geh mal davon aus, dass die Beförderung auf der Straße (ADR/GGVSEB) erfolgen soll.

Antwort auf
UN 1789 VG II und Natriumchlorit UN 1908 VG II zusammen auf einer Palette geliefert


Sieh mal in Kapitel 3.2 unter der jeweiligen UN-Nummer nach, und da findest Du in der Spalte 9b (4.1.10)Sonder­vorschriften für die Zusammen­packung den Eintrag MP15, welcher für einer zusammengesetzten Verpackung gilt.

Da es bei Dir aber wahrscheinlich um eine Umverpackung nach Abschnitt 5.1.2 geht, trifft diese MP 15 nicht zu.

M.A.T. hat ja schon den Hinweis auf den Unterabschnitt 7.5.2.1 gegeben.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Zusammenladung [Re: Gerald] #22349 22.08.2016 06:49
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Tim86 Offline
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Guten Morgen,

weiß jemand wie es mit der Zusammenladung ist bei Gefahrstoffen / Rohstoffen aussieht? da im ADR ja ausschließlich von den GG klassen gesprochen wird sowie Nahrungs und Futtermittel. Die Rohstoffe sind Pharma Roshtoffe.

Zuletzt bearbeitet von Tim86; 22.08.2016 06:49.
Re: Zusammenladung [Re: Tim86] #22354 23.08.2016 06:28
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aw_ Offline
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Originally Posted by Tim86
da im ADR ja ausschließlich von den GG klassen gesprochen wird sowie Nahrungs und Futtermittel. Die Rohstoffe sind Pharma Roshtoffe.


Guten morgen,
Eben diese Rohstoffe müssten eingestuft bzw. klassifiziert werden. Sofern sie Gefahrgut sein sollten und eine UN-Nummer haben, kann man auch die Vorgaben gem. ADR prüfen.
gruss..aw


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