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Befüllung von Fremdanlagen auf dem Firmengrundst. #9109 29.06.2009 11:27
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Mannix Offline OP
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Hallo,
auf unserem Firmengrundstück stehen Fremdanlagen (Stickstoff, Argon ..), die auch regelmäßig (Bestellung durch Anruf von unseren Mitarbeitern) vom Besitzer dieser Anlagen gefüllt werden. D.h. die LKWs fahren auf das Firmengelände, befüllen die Tanks und fahren wieder vom Hof, und das manchmal zu Zeiten, wenn kein Mitarbeiter mehr anwesend ist, außer der Pförtner (Fremdfirma), d.h. kein Fahrzeugcheck, kein Beförderungspapier usw.
Wie sieht es da rechtlich nach ADR aus?
Gruß

Re: Befüllung von Fremdanlagen auf dem Firmengrundst. [Re: Mannix] #9110 30.06.2009 06:24
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TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
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Hallo,

wenn ich das Richtig verstanden habe, endet die Beförderung auf Eurem Firmengrundstück an der Fremdanlage. Damit sind aus ADR - Sicht die Empfängerpflichten einzuhalten.

Nach ADR ist der Empfänger derjenige gemäß Beförderungsvertrag. Bezeichnet der Empfänger gemäß den für den Beförderungsvertrag geltenden Bestimmungen einen Dritten, so gilt dieser als Empfänger im Sinne des ADR/RID. Erfolgt die Beförderung ohne Beförderungsvertrag, so ist Empfänger das Unternehmen, welches die gefährlichen Güter bei der Ankunft übernimmt.


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Befüllung von Fremdanlagen auf dem Firmengrundst. [Re: TDamm] #9111 30.06.2009 12:13
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Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
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Hallo Mannix,
da diese Anlagen den Gasversorgungsunternehmen gehören, beliefert sich dieses doch sozusagen selbst. An diesen Anlagen darf auch überhaupt kein Fremdunternehmen dran. Wie also wollt ihr "mögliche" Empfängerpflichten einhalten? Eine Einweisung der Fahrer für die Entladung ist bspw. deswegen doch gar nicht möglich. Insbesondere wenn niemand von eurer Firma anwesend ist. Ich würde mir da keinen Kopf drum machen.
Gruß Gandalf


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