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Kontrollen beim Be- und Entladen #9831 29.10.2009 07:15
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Gefahrgutexperten,

ich weiß, dass meine Frage schon einmal hier im Forum thematisiert wurde aber aus Gründen, die mir unerklärlich sind, ist unter unseren Mitarbeitern schon wieder eine heiße Diskussion, zu dem Thema "Kontrollen beim Be- und Entladen gem. 7. 5. 1. und 7. 5. 1. 2 ADR", entfacht. Und man wird es nicht glauben, man kommt auf keinen gemeinsamen Nenner.
Aussagen wie, der Verlader muss nicht kontrollieren nur wenn er es für unbedingt nötig erachtet. Oder der Verlader brauch nur die Ausrüstung zur Ladungssicherung überprüfen. Oder mit Dokumente kann alles gemeint sein, nur keine Begleitpapiere wie Beförderungspapier und schriftl. Weisung, weil nicht explizit genannt.
Ich fand so mache Aussage ganz schön haarig.

Ich hatte ja gehofft, dass es zu dieser Thematik in der RSEB Erläuterungen geben würde. Habe aber keine gefunden.

Gibt es denn mittlerweile neue Erkenntnisse wie und in welchem Umfang bzw. Häufigkeit diese Kontrollen vom Verlader / Befüller durchzuführen sind?

Gruß

Udo

Re: Kontrollen beim Be- und Entladen [Re: Udo Freitag] #9832 29.10.2009 08:41
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Gandalf Offline
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Hallo Udo,
vom VCI gibt es eine Leitlinie, vielleicht hilft sie weiter falls du sie noch nicht kennst. Leitlinie LKW-Kontrolle
Gruß Gandalf

Re: Kontrollen beim Be- und Entladen [Re: Udo Freitag] #9833 30.10.2009 17:40
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Gerald Offline
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Hallo Udo,
in dem ADR/GGVSEB unter 7.5.1.1 bis 7.5.1.3 ist die Kontrollpflicht so eindeutig geschrieben, das es keine Erklärung meiner Meinung nach in der RSEB bedarf. Und wenn eben jemand der Meinung ist, das er hier keine Pflichten hat, dann muss er beim Feststellen eines Verstoßes, während einer Kontrolle mit einer Geldbuße rechnen. Er sollte aber wissen, kommt es zu einem Unfall, und es wird ein grob fahrlässiger Verstoß festgestellt, dann hat er erst ein richtiges Problem <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />. Ich frage mich nur, muss es erst soweit kommen, denn lesen sollte schon jeder kennen, und das Problem der Kontrolle ist nun mal im ADR/GGVSEB genau geregelt.
Auch sollte man es vermeiden in diesen Text was rein zu interpretieren, was da nicht so steht.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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