Hallo,
das ist leider nicht möglich.
In der Bekanntmachung 220 des Ausschußes für Gefahrstoffe wurde folgender Absatz unter Nr. 4 Ziffer 6 erläutert:
Zitat: (6) Die Informationen sind dem Abnehmer spätestens bei der ersten Lieferung des gefährlichen Stoffes oder der gefährlichen Zubereitung und später nach jeder Überarbeitung, die aufgrund wichtiger neuer Informationen im Zusammenhang mit der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Umwelt vorgenommen wird, auf Papier oder elektronisch kostenlos zu übermitteln. Das Bereitstellen von Sicherheitsdatenblättern im Internet erfüllt nicht die Verpflichtung des Inverkehrbringers zur Übermittlung der Sicherheitsdatenblätter an seine Kunden...... Zitat ende
Hallo Herr Pape,
ich stimme Ihnen da nicht uneingeschränkt zu.
Bei der Bekanntmachung 220 handelt es sich um die ehemalige TRGS 220. Allerdings hat man dann festgestellt, daß bekanntlich die REACH Verordnung bindend ist und nationale verbindliche Vorgaben zur Umsetzung von EU-Verordnungen nicht zulässig sind. Daher heißt es auch auf der Homepage der BAuA:
Die Bekanntmachung 220 "Sicherheitsdatenblatt" des BMAS ist eine Auslegungshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), für die nicht die Vermutungswirkung nach § 8 Abs. 1 Satz 3 GefStoffV in Anspruch genommen werden kann.
Siehe:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/SDB/SDB.htmlIm Artikel 31 der REACH Verordnung heißt es unter Nr. 8:
(8) Das Sicherheitsdatenblatt wird auf Papier oder elektronisch kostenlos zur Verfügung gestellt.
Daraus ergibt sich die (für mich unbefriedigende) Schlussfolgerung, daß es auch reichen kann, das SDB z.B. auf der eigenen Homepage zur Verfügung zu stellen.
Auf der anderen Seite halte ich den Weg, das SDB als E-Mail zuzuschicken / elektronisch zur Verfügung zu stellen (dann aber bitte eine Info, wenn eine neue Version des SDB zur Verfügung steht) für deutlich besser als die Papierversion zuzuschicken. Wir bekommen teilweise SDB mit mehr als 100 Seiten. Die einzuscannen, um sie unternehmensweit zur Verfügung zu haben, erzeugt Dateigrößen jenseits von gut und böse.
Grüße
GG1