Verpackung begrenzter Mengen in bauartgepr. Verp.
Uwe73
07.12.2023 09:59
Hallo zusammen,
die Anforderungen an die Verpackung von in begrenzten Mengen verpackter Ware finde ich in Abschnitt 3.4.1 u.a. in d) und f). Das hat zur Folge, dass für die zur Verwendung kommende Verpackung ein Nachweis zur Erfüllung erbracht werden muss. Soweit klar für mich.
Nun möchte ich eine bauartgeprüfte Verpackung ( 4G oder 4GV) verwenden, die z.B. spezifische Einschränkungen für die Innenverpackungen mit Flüssigkeiten vorsieht.
Beispiel könnte sein :Innenverpackung mit Flüssigkeiten in Folie eingeschweißt + Aufsaugmittel
Wenn ich diese Anforderung mit meinen Innenverpackungen nicht erfüllen kann, Tüte oben offen, ohne Einschweißen mit Aufsaugmittel, wohl aber alle Anforderungen die Abschnitt 3.4.1 abfordert erfüllen kann, darf ich diese Kartonage für meine begrenzten Mengen verwenden ?
Die Zulassungsbedingungen für den Karton sind ja nicht mehr erfüllt. Oder kann ich mir aus der Zulassung nur die Anforderungen gemäß 3.4.1 rauspiken ?
Bin ich in der Betrachtung richtig unterwegs ?
Bitte um Unterstützung.
Danke im Voraus.
VG
Uwe73