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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Verkleinerte Kennzeichnung nach LQ (Raute) Gerald 26.03.2025 18:24
Hallo Claudi,
Antwort auf
Nur weil es einen Anhörungsbogen gibt, heißt das ja noch lange nicht, dass die Beanstandung auch korrekt ist.


Da muss ich Dir vollkommen Recht geben, habe ich schon oft selbst erlebt, kommt man mit Textstellen aus dem ADR bzw. eines anderen Regelwerk, dann habe ich dann wieder gute Erfahrungen gemacht.

Antwort auf
Kürzlich auf einem Lehrgang gelernt:


Da war ein Referent am Werk, welcher sich gut auskennt. Somit kann man Dir nur gratulieren.
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Gefahrstoffe, GHS, REACH, Lagerung Springe zu neuen Beiträgen
Re: unter Verschluss lagern M.A.T. 26.03.2025 16:08
Hallo. Eventuell kann der Besitz (als Lagerbetreiber ist man Besitzer) hier genauso wie das Eigentum eine Verpflichtung mit sich bringen. Andernfalls würde das gesamte gefahrstoffrechtliche und gefahrgutrechtliche Schutzkonzept durch einfache Subkontraktierung ausgehebelt werden können.
M.A.T.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN3540 oder UN1223 M.A.T. 26.03.2025 16:03
re Kerosin:vielleicht weil der Stockpunkt für einige Kerosine deutlich unter dem für Hg liegt, und das Thermometer für tiefkalte Umgebungen gedacht ist? Außerdem ist Quecksilber u.U. gefährlicher als Kerosin.
Nur mal so ne Vermutung.
Gruß
M.A.T.
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Re: UN3540 oder UN1223 M.A.T. 26.03.2025 15:59
Hallo, Andreas_K

Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
Dann ist also UN3363 die Nummer, die ich nicht kannte und auch nicht gefunden habe.
Passt.


Ein Tip zum Finden, was nicht in den offiziellen alpha-Verzeichnissen steht: die Entscheidungsbäume in den Klassen werden oft nur als Auflistung der nag-Positionen verstanden, sind aber mehr. nämlich ein systematischer Weg, um eine passende nag-Nr zu finden. Leider erklärt der Gesetzgeber das nirgends. Darum hier die Kürzestfassung.
1. Vorrang der Klassen beachten - aus 2.1.3.5.3 und ggf. Kreuzerltabelle 2.1.3.10
2. In der höchstgefährlichen Klasse daraus die 2.2.x.3-Bäume nutzen. zuerst bis zur letzten Ebene nach den Eigenschaften, dann in der jeweiligen UN-Aufzählung von oben nach unten; die letzten nag sind immer die allgemeinsten, entsprechend der Gruppierung in 2.1.1.2. Sagt der Gesetzgeber auch nicht. Allfällige Gruppen in den UN-Aufzählungen erkennt man manchmal daran, daß auf eine höhere eine niedrigere UNNR folgt. Man muß die oberste der zutreffenden UNNR nehmen.
3. Immer auch in kommerziellen Nachschlagewerken nach dem Stoffnamen suchen (Beispiel Gefahrgut-Schlüssel) und die dort genannten UNNR abprüfen.
4. Die ungefähr zwei Dutzend internationalen nicht kostenpflichtigen Datenbanken sind für Gegenstände und Artikel fast immer nutzlos, die kennen nahezu ausnahmslos nur Stoffe und einige Gemische.


Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
Jetzt muss ich nur noch für mich eine vernünftige Lösung finden, wie ich die SV 672 aus dem ADR sinnvoll in unseren Stammdaten verarbeiten kann.


Obacht: warum nicht einfach den Wortlaut der SV ausgeben? Jeder Versuch, hier "mundgerecht" dem Anwender etwas umzusetzen ist in der Summe nicht effizient. Hab das zweieinhalb Jahrzehnte versucht und viel Lehrgeld bezahlt. Warum das nicht effizient ist erklär ich gerne per PM falls Sie es hören wollen.


Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
Ihr habt sicher in eurem Leben bereits mehr über Gefahrgut wieder vergessen, als ich je lernen werde!


Kann ich für mich sicher ausschließen - jedes ungerade Jahr fange ich fast von vorne an.

Viel Erfolg
M.A.T.
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Re: unter Verschluss lagern Phillip 26.03.2025 15:50
Hallo Peter,
gab es denn schonmal Stress mit den Behörden, wenn eure Paletten nicht extra verschlossen gelagert werden? Schränke oder ähnliches kommen bei uns leider nicht in Frage da wir nur Paletten lagern. Das mit der Anzeigepflicht habe ich auch schon mal gelesen, bin mir aber nicht sicher ob dass für uns zutrifft da wir kein Händler sind. Wir lagern die Waren zwar aber sind zu keinem Zeitpunkt Eigentümer. Ob die Pflicht dann trotzdem gilt muss ich mal herausfinden. Schulungen werde ich auf jeden Fall anstoßen, vor allem weil wir auch CMR-Stoffe lagern, aber das ist ein anderes Thema.
Vielen Dank für deinen Kommentar.
Liebe Grüße

Phillip
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Gefahrstoffe, GHS, REACH, Lagerung Springe zu neuen Beiträgen
Re: unter Verschluss lagern Phillip 26.03.2025 15:42
Hi M.A.T.,
ja da hast du Recht, die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter ist deutlich wichtiger. Ich denke mittlerweile, dass mein ursprünglicher Plan, einen Regalbereich zu vergittern, nicht praktikabel ist. Die Zahl an Paletten die bei uns unter Verschluss gelagert werden müssen schwankt zu stark. Dann lasse ich mir doch etwas anderes einfallen.

Danke und Gruß

Phillip
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Gefahrstoffe, GHS, REACH, Lagerung Springe zu neuen Beiträgen
Re: unter Verschluss lagern Phillip 26.03.2025 15:37
Hallo Andreas,
ich meinte nicht die Mitarbeiter sondern die externen die am Audit teilnehmen. Wir sind Dienstleister in der Pharmabranche und werden deshalb regelmäßig von Kunden auditiert.
Ansonsten stimme ich dir natürlich zu, die Mitarbeiter sollten immer gut geschult sein, egal ob Audit oder nicht.
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Re: UN3540 oder UN1223 Andreas_K 26.03.2025 15:17
Dann ist also UN3363 die Nummer, die ich nicht kannte und auch nicht gefunden habe.
Passt.

Dass in Thermometern Kerosin verbaut wird habe ich heute erfahren - war mir auch neu. Warum man das nimmt? Keine Ahnung!

Vermutlich ist da in den vergangenen Jahren so einiges verdeckt versendet worden. Das ziehe ich dann eben jetzt gerade.
Jetzt muss ich nur noch für mich eine vernünftige Lösung finden, wie ich die SV 672 aus dem ADR sinnvoll in unseren Stammdaten verarbeiten kann. Luft- und Seefracht ist ja jetzt klar.

Problem gelöst – in weniger als 10 Minuten!

Ihr seid super, vielen Dank!!!

Ihr habt sicher in eurem Leben bereits mehr über Gefahrgut wieder vergessen, als ich je lernen werde!
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Re: unter Verschluss lagern Peter06 26.03.2025 13:07
Hallo Philipp,
die Ausgestaltung des "Verschlusses" ist nur ein Punkt unter mehreren.

Wie schon M.A.T. schreibt ist Zuverlässigkeit und Fachkunde durch Schulungen mindestens genauso wichtig.

Erfahrungen aus meiner Lagerpraxis zu Stoffen mit Zugangsbeschränkung:
Es geht bei den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung primär um den Selbstschutz der Mitarbeiter bzw. von Personen die in das Lager können und bewussten oder unbewussten Zugriff auf die besonderen Gefahrstoffe haben könnten.
Bei kleinen Mengen setzen wir abschließbare Schränke ein (das können abhängig von den Eigenschaften der Stoffe auch simple Stahlspinde sein).
Bei großen Mengen/Großgebinden ist es im üblichen Lagerregal (wie bei dir), kein zusätzlicher Zaun oder Absperrung innerhalb des Lagers. Außen lagernde Gase sind zusätzlich umzäunt und verschlossen.
Sämtliche Mitarbeiter mit „denkbarem Kontakt“ bekommen jährlich eine Schulung zu Gefahrstoffen (die Idee von deinem Chef solltet ihr umsetzen).
Dabei ist auch zu beachten, dass es logistische Prozesse außerhalb dem eigentlichen Lager-Verschlussbereich gibt. Auch dabei ist Zuverlässigkeit und Fachkunde gefordert, ebenso gelten Beschränkungen für Schwangere und Minderjährige.
Das Betriebsgelände ist bei uns eingezäunt, die Zugangstore sind während den Geschäftszeiten für Kunden / Lieferanten / Dienstleister geöffnet. Zusätzlich gibt es diverse Hinweis- und Verbotsschilder zu gewolltem Verhalten dieser Geschäftspartner, insbesondere Kennzeichnung öffentlich zulässiger Bereiche und Zutrittsverbot für bestimmte Lagerbereiche. Fremde müssen sich anmelden, wenn Zutritt zum Lager nötig wäre und bekommen „Besucherausweise/beschriftete Warnwesten“ an denen sie erkennbar sind sowie eine Einweisung entsprechend ihrem Bedarf.

Im Übrigen unterliegen die betreffenden Stoffe/Gemische für Händler mindestens einer Anzeigepflicht bei der Gewerbeaufsicht. Im Zweifel kann man dort die Beurteilung des individuell geplanten Zugangsbeschränkungskonzepts anfragen.

Grüße,
Peter
.
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Re: UN3540 oder UN1223 Claudi 26.03.2025 12:54
Hi,

man kann entweder unter UN1223 oder unter einer "Geräte-UN-Nummer" klassifizieren (kann man sich aussuchen). Bei UN1223 müssen aber alle Regelungen dieser UN-Nummer eingehalten werden, auch die Verpackungsanforderungen.

Aber wie M.A.T. sagt: UN3363 dürfte doch passen, bis 5 Liter je Gerät bzw. im Luftverkehr 0,5 L pro Versandstück.

Ich wusste gar nicht, dass in Thermometern als Flüssigkeit Kerosin drin ist, spannend.
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Re: UN3540 oder UN1223 M.A.T. 26.03.2025 12:36
Hallo,
auf die Schnelle - wäre 3363 nicht auch denkbar? Im Sinne von 2.1.2.5 "welche die Eigenschaften des Stoffes oder Gegenstandes erfaßt". Und wegen LQ möglich, denke ich.
Gruß
M.A.T.

Nachtrag: stimmt, warum Kerosin - ist mir auch neu?
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UN3540 oder UN1223 Andreas_K 26.03.2025 12:28
Hallo Forum,

wir versenden analoge Thermometer, die Kerosin enthalten.

Der (chinesische) Hersteller klassifiziert nicht.

Wie müssten die klassifiziert werden: als UN1223 oder als UN3540?

Oder übersehe ich einen andere, zutreffendere UN-Nummer?

UN1223 dürfte ich ja fliegen, UN3540 nicht ...
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Re: Verkleinerte Kennzeichnung nach LQ (Raute) Claudi 26.03.2025 12:13
Nur weil es einen Anhörungsbogen gibt, heißt das ja noch lange nicht, dass die Beanstandung auch korrekt ist. Es ist die Sichtweise der Behörde (oder 2 Behörden mit 2 Sichtweisen), die Gegenseite hat eine andere Sichtweise. Es geht nicht darum, es der Behörde recht zu machen sondern zu argumentieren, warum man den Vorwurf als unberechtigt ansieht.
Kürzlich auf einem Lehrgang gelernt: nicht man selbst muss beweisen, dass man unschuldig ist sondern die Behörde muss beweisen, dass man was falsch gemacht hat.
Ja, wenn man mit Argumenten den Gegner nicht überzeugen kann, bleibt nur: entweder zähneknirschend zahlen und sich seinen Teil denken oder vor Gericht gehen...
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Re: Verkleinerte Kennzeichnung nach LQ (Raute) MariusGefahrTalk 26.03.2025 10:42
Ja, es gibt recht eindeutige Hinweise aus der Vorschrift. Und ja, der gesunde Menschenverstand gehört auch dazu. Wenn aber von zwei unterschiedlichen staatlichen Kontrollorganen konkurrierende Anhörungen vorliegen, dann frage ich mich, was ich als Verpacker tun kann, damit es für alle passt.

Am Ende bin ich auf der Suche nach einer klaren Argumentation die den einen oder anderen Anwendungsfall stützt um mich auf etwas zu beziehen, wenn der Fall wieder eintritt, dass das gewählte Verfahren zur Markierung beanstandet wird. Ich denke das Thema Ausrichtung des Gefahrzettels in Abhängigkeit von den Ausrichtungspfeilen in Verbindung mit der Forderung nach guter Sichtbarkeit ist die Argumentation, die die Nutzung der Seitenflächen und damit ggf. eine Verkleinerung des Gefahzettels bzw. der Markierung stützt, das hat mir geholfen.
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Re: unter Verschluss lagern M.A.T. 26.03.2025 10:28
Hallo, Phillip,
wenn man die TRGS genau liest sieht man, daß je größer der zu kontrollierende Bereich umso weitergehende Maßnamen erforderlich sind. Ein einfaches Kabinett/Schrank (oder, je nach Menge, ein kleiner vergitterter Käfig oder größerer abgeschlossener Raum, mit Schlüsselkarte etc wäre da sicherlich einfacher, und wegen der geringeren Zahl der infrage kommenden Personen, auch sicherer.

Zum Audit sehe ich es so wie Kollege Andreas_K. Und mit der Schulung ist es nicht getan, die Zuverlässigkeit ist gleich wichtig. Aus meiner Sicht sogar wichtiger - Leute mit gesundheitlichen Problemen, oder in Lebenskrisen, oder mit fragwürdiger Gesinnung oder Vorstrafen, würde ich da eher nicht sehen wollen. Im Zweifelsfall ist weniger mehr.

Gruß
M.A.T.

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Re: unter Verschluss lagern Andreas_K 26.03.2025 08:28
ich stimme M.A.T. zu, für ein ganzes Betriebsgelände funktioniert das nicht.

Was ist mit Besuchern, Reinigungspersonal, Handwerkern, die dann theoretisch auch Zugriffsmöglichkeit auf die Stoffe hätten?

Am besten den Chef davon überzeugen, eine vernünftige und funktionierende Regelung zu etablieren.

Warum Personal speziell vor einem Audit schulen?

Zu einem QM-System (ich unterstelle jetzt mal, dass ein solches auditiert werden soll?) gehört:

Schulungsbedarf ermitteln
Schulung planen
durchführen
dokumentieren.

Wenn ich dann sehe, dass Schulungen nur unmittelbar vor Audits durchgeführt werden, habe ich schnell den Verdacht, dass man QM nicht aus Überzeugung betreibt, sondern nur, weil man ein Zertifikat haben muss
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Gefahrstoffe, GHS, REACH, Lagerung Springe zu neuen Beiträgen
Re: unter Verschluss lagern Phillip 26.03.2025 07:14
Hallo M.A.T.
das mit dem Betriebsgelände habe ich hier gelesen: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/43709
Die Idee vom Chef war: alle Lagermitarbeiter zum Umgang mit diesem Stoff schulen, dann hat nur noch befugtes Personal zutritt weil unser Lager nur mit Schlüsselkarte zugänglich ist.
Ich persönlich denke es wäre trotzdem besser den betroffenen Bereich des Regals zu umzäunen, ansonsten müssten ja bei jedem Audit die Teilnehmenden vor Beginn geschult werden.

Gruß
Phillip
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