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Polyesterharzpatronen #1156 15.10.2003 11:33
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Hallo,
wir möchten auf dem Luftweg die Schlauchpatronen verschicken.
Es handelt sich bei Schlauchpatronen um einen wurstähnlichen Zweikammerschlauch aus inertem Kunststoff, der in der einen Kammer eine Polyesterharzmischung mit Füllmaterial (inert, fest) und in der anderen Kammer zugelassenen Peroxidhärter enthält. Oben und unten sind die Patronen mit einem Metallclip verschlossen.
Als UN 3269 Polyesterharzsatz können nach Verpackungsvorschrift 312 5 kg max. netto/Packstück verpackt werden.
Aus Verpackungskostengründen würden wir uns lieber für die Variante UN 1993 Entzündbare Flüssigkeit, n.a.g. entscheiden. Ist dieser Schritt überhaupt gestattet? Nach Kapitel 4. Identifizierung sind wir doch eigentlich gehalten, die Patronen als Polyesterharzsatz zu bezeichnen (4.1.1).
Falls wir doch unter UN 1993 transportieren dürfen, wo bringe ich die erforderlichen Packstückorientierungskennzeichen an?
Die Patronen sollen liegend in einem zugelassenen Karton versandt werden.
Bisher habe ich zu meinem Problem noch keine zufrieden stellende Antwort erhalten. Nach Aussage einer Fluggesellschaft soll der Transport als UN 1993 nicht ausgeschlossen sein.
Gruß
Gert Born

Re: Polyesterharzpatronen #1157 16.10.2003 16:34
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Anderl Offline
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Hallo Herr Born,
stimme Ihnen zu, dass wir angehalten sind diese unter UN3269 zu klassifizieren. Eine Klassifizierung unter 1993 (wenn das Polyesterharz mit Füllgut wirklich fest ist, dann wäre eine Klassifizierung unter 4.1 UN3175 denkbar) ist m.E. nicht möglich, weil wir haben auch noch die Klasse 5.2 vorliegen.
Wenn Sie beides extra klassifizieren, kommen Sie bei Zusammenpackung mit den Verpackungsvorschriften vermutlich nicht so weit wie mit der VV312.

Würde bei der UN3269 bleiben und mich auch nicht auf die Aussage einer Airline verlassen. Verantwortlich sind Sie als Versender. Wenn Sie die Möglichkeiten der Klassifizierung wirklich abklären wollen, empfehle ich Ihnen die BAM.

Freundliche Grüße
Josef Anderl


Freundliche Grüße
Josef Anderl

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