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Verpackungsvorschrift PI969 #12234 21.01.2011 11:42
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bibi Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage. Bei einem Versand von Knopfzellen mit Ausrüstungen müssen die Zellen laut PI969 (Teil II für freigestellte Zellen) in starken Aussenverpackungen verpackt sein, die mit 5.0.2.4, 5.0.2.6.1 und 5.0.2.12.1 übereinstimmen. Kann mir jemand sagen, ob diese Anforderungen erfüllt sind, wenn ich vom Hersteller einzeln verpackte Knopfzellen kaufe? Oder gelten die genannten Vorschriften für die starke Aussenverpackung, in die die Ausrüstung und die Batterie gepackt werden?

Danke schonmal für die Hilfe!

Bibi

Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: bibi] #12235 25.01.2011 16:05
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RD2010 Offline
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Hallo,
diese Vorschriften gelten für die Aussenverpackung. Die Knopfzellen müssen entweder in einer Aussenverpackung an sich oder in der Aussenverpackung zusammen mit der Ausrüstung verpackt sein. In beiden Fällen muss die Aussenverpackung die Bedingungen von 5.0.2.4 usw erfüllen.

Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: RD2010] #12236 03.02.2011 10:57
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bibi Offline OP
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Hallo,

danke für die Antwort. Jetzt muss ich nur noch rausfinden, welche Anforderungen sich hinter den Nummern verbergen. Gibt es irgendwo eine Übersicht?

Viele Grüße,

Bibi

Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: bibi] #12237 03.02.2011 11:48
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UHeins Offline
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Ich werde ja nicht müde, es ständig zu wiederholen:

[b]Beförderungen im Luftverkehr sowie vorbereitende Handlungen dazu nur mit entsprechender Schulung![/b]

Tabellen, aus denen alle relevanten Informationen gezogen werden können, gibt es natürlich und zwar in den IATA Dangerous Goods Regulations (DGR).
Um gleich vorzubauen: Es gibt diese Bestimmungen nicht irgendwo im Internet - man muss sie käuflich erwerben, für eine Menge Geld, und jedes Jahr neu!
Wo? Zum Beispiel [url=http://www.storck-verlag.de/shop/product_details.php?lang=de&cur=1&product_id=142&category_id=13&all=13&product=iata---gefahrgutvorschriften-2011-deutsch-oder-englisch]hier[/url] oder [url=http://www.ecomed-sicherheit.de/es/detail/order_nr/86897108/]hier[/url].

Oder man wendet sich an spezialisierte Dienstleister (Cargo Services), die es üblicherweise an jedem Flughafen gibt, der mit Luftfracht zu tun hat.



----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: UHeins] #12238 03.02.2011 15:53
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bibi Offline OP
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Hallo,

würde eine Schulung für lithiumbatterien ausreichen, wie sie hier angeboten wird?
http://www.dortmund-airport.de/?id=1389
Da nur Knopfzellen versendet werden sollen, wäre das sehr praktisch. Wie oft muss denn eine solche Schulung wiederholt werden? Wenn ich das richtig verstehe, muss der für den Versand Verantwortliche und auch die Person, die das Gerät mit der eingebauten Lithiumbatterie verpackt, geschult werden. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Danke für die Hilfe!

Bibi

Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: bibi] #12239 03.02.2011 22:40
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J.Simon Offline
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Die Frage ist doch immer, in welchem Umfang werdet Ihr bei der Luftfracht tätig? Habt Ihr einen externen Dienstleister, dann macht er alles. Wollt Ihr selbst Verpacker sein, dann die entsprechende Schulung nach PK.. Wer unterschreibt die Shippers? Dann Schulung nach PK6. Eine angebotene Schulung für Lithiumbatterien ist mit Sicherheit sehr lehrreich und informativ, aber eine vorgeschriebene PK-Schulung wird doch dadurch nicht ersetzt.
Meine Meinung bezieht sich auf: entweder erfahrenen externen Abfertiger oder Schulung nach PK 6, weil dann alles abgedeckt wird. Zur Wiederholung der Schulungen nach personenkategorien: alle 2 Jahre


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: bibi] #12240 11.02.2011 14:17
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Claudi Offline
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Antwort auf
Hallo,

würde eine Schulung für lithiumbatterien ausreichen, wie sie hier angeboten wird?
http://www.dortmund-airport.de/?id=1389
Da nur Knopfzellen versendet werden sollen, wäre das sehr praktisch. Wie oft muss denn eine solche Schulung wiederholt werden? Wenn ich das richtig verstehe, muss der für den Versand Verantwortliche und auch die Person, die das Gerät mit der eingebauten Lithiumbatterie verpackt, geschult werden. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Danke für die Hilfe!

Bibi


Wenn ihr wirklich nur Li-Batterien versendet und diese unter die teilweisen Freistellungen nach Teil 2 der entsprechenden Verpackungsvorschriften fallen, genügt eine solche von dir verlinkte Schulung.
Eine Schulung nach IATA-Vorgaben für gewisse Personalkategorien (PK) ist dann nicht erforderlich, ebenfalls ist es nicht notwendig, für die Verpackung und Dokumentation einen speziellen Gefahrgut-Luftfracht-Dienstleister einzukaufen (wenn ihr euch nach der Schulung bzw. Studium der entsprechenden Vorschriften in der Lage fühlt, die Vorgaben selbst zu erfüllen [so schlimm ist das ganz nicht, wenn man erstmal nen Überblick hat]).

Eine Shippers Declaration ist für so eine Versandvariante gar nicht erforderlich (und zum Unterschreiben einer solchen würde auch PK1 reichen, muss nicht der PK6-Vollkurs sein).

Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: Claudi] #12241 11.02.2011 18:12
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Claudi,

ich widerspreche Ihnen ja nur seeeeeehr ungern, aber eine PK Schulung ist wohl auf alle Fälle zu machen, oder eben einen "beauftragten" in die Pflicht zu nehmen, denn in der IATA steht unter Punkt 1.3.1 dass ein Versender diese Vorschriften einhalten "muss" und im weiteren unter 1.3.2 (d) Bevor eine Sendung gefährlicher Güter zu Beförderung... angeboten wird, müssen alle zuständigen Personen... eine Schulung erhalten,... wie angegeben in Unterabschnitt 1.5 wahrzunehmen.. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Das ist ja das schöne und ebenfalls die Lizenz zum Gelddrucken, der Luftverkehr will, dass alle geschult sind, selbst die Personen einer Spedition, die Luftfracht händeln aber bei denen sichergestellt ist dass sie kein Gefahrgut umschlagen brauchen eine PK, um genauer zu sein die PK4. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Also, Lithiumkurs ist toll und durchaus hilfreich aber halt nicht wirklich ausreichend.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: Kay Schmauder] #12242 11.02.2011 19:24
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Claudi Offline
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Contra - rein bezogen auf teilw. freigestellte Li-Batterien/Akkus/Zellen:

In den betreffenden PI steht zu Anfang:
Antwort auf
Die allgemeinen Anforderungen betreffen [...], die nach
dieser Verpackungsanweisung für die Beförderung vorbereitet werden. Teil 1 gilt für Zellen und Batterien, die als Gefahrgut befördert und der Klasse 9 zugeordnet sind; Teil 2 enthält die Anforderungen, die für "kleine" Zellen und Batterien zutreffen, die, wenn sie wie beschrieben verpackt und gekennzeichnet werden, vom Rest dieser Vorschriften freigestellt sind.


Jeweils in Teil II (der also die teilweise Freistellung beschreibt) steht nochmals:
Antwort auf
Lithium-Metall-Zellen und -Batterien und Zellen und Batterien mit Lithiumlegierungen sind keinem anderen Teil dieser Vorschriften unterworfen, falls sie den Anforderungen dieses Teils zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Anforderungen entsprechen, wenn sie zur Beförderung angeboten werden:[...]


Heißt für mein Verständnis: auch vom Teil 1 mit seinen speziellen Schulungsanforderungen der PK freigestellt.

Qualifikationsforderung für die teilw. freigestellten Li-Batterien findet sich ebenfalls in den jeweiligen PI:
Antwort auf
Jede Person, die Zellen oder Batterien zur Beförderung vorbereitet oder anbietet muss entsprechend ihres Verantwortungsbereichs ausreichende Anweisungen über diese Anforderungen erhalten.

Re: Verpackungsvorschrift PI969 [Re: Claudi] #12243 11.02.2011 20:54
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Kay Schmauder Offline
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Re - Lithiom Batterien, <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

das mit den Batterien die gem. Teil II versand werden und damit von den anderen Teilen der Vorschriften freigestellt sind nehme ich klaglos und schon vorher nicht in abrede gestellt hin. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Nun meine ketzerische Frage: Ist denn gem. Verpackungsvorschrift 969 Teil II nur die Batterie wie geschrieben freigestellt oder auch der Versender, die LVG, der Verlader oder der Pilot der das alles transportiert? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Und woher kenne ich eigentlich diesen netten Aufkleber wenn ich keine Schulung benötige oder gar den Hintergrund warum eine Verpackung den Punkten 5.0.2.4, 5.0.2.6.1 und 5.0.2.12.1 entsprechen muss.

Gegenfrage, wenn ich diese Batterien nach USA befördern möchte und Teil II einhalte woher weiss ich ob ich die USG02 einhalten sollte wenn ich keine Schulung brauche, oder oder oder... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Also, Batterien sind wenn gem. Teil II PI969 verpackt von den anderen Teilen dieser Vorschriften befreit, der Versender nicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
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