Hallo zusammen,
ich bin aus dem Urlaub wieder da und werde mich jetzt sicher wieder häufiger melden :-)
Ich hocke grade über der multilateralen Vereinbarung M213 bzgl. des Versandes der UN 1057 von Feuerzeugen und Nachfüllpatronen für Feuerzeuge.
Unabhängig davon, dass sich meines Erachtens keine wirklichen Vorteile bei der Anwendung dieser Vereinbarung ergeben stellt sich mir gerade die Frage, wie dies in den Beförderungspapieren vermerkt werden muss. Kann es sein, dass es tatsächlich ausreichend ist, dem Fahrer eine Kopie mitzugeben? Muss in den Dokumenten/der DFÜ kein Hinweis erfolgen wie z.B.: Beförderung nach M213 ??
Das es nie schaden kann, solche Infos weiter zu geben ist mir bewusst, aber was sagt das ADR hierüber genau? Ich kann leider nichts finden. Kann mir jemand weiterhelfen und ggf. die Fundstelle nennen?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
LG