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Re: Punkte in Flensburg für Verlader [Re: Gerald] #16173 11.09.2013 20:33
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King_Louie_21 Offline OP
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Hallo Gerald,

die Deinem Beitrag angefügte Stellungnahme des DRV (Deutscher Raiffeisenverband e. V.) ist wirklich interessant. Der DRV wehrt sich dagegen, dass beauftragte Personen in Handelsunternehmen gemäß geplanter FeV einen Punkt in Flensburg bekommen, weil sie nicht für ordnungsgemäße Ladungssicherung sorgen. Aber dass dieselben Personen bereits nach derzeitigem Recht und auch zukünftig einen Bußgeldbescheid nach GGVSEB wegen mangelhafter Ladungssicherung erhalten können, interessiert den DRV anscheinend nicht. Kurz gesagt: Bußgeld und Eintragung im Gewerbezentralregister sind OK, aber der zukünftig vorgesehene Punkt in Flensburg im Fahreignungsregister darf laut Meinung des DRV nicht sein. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Und was macht der DRV, wenn die Palette mit dem Gefahrgut vom Gabelstaplerfahrer des Lagerhauses auf den Anhänger eines Bulldogs gestellt wird, mit dem der Bauer dann zu seinem Hof fährt? Da wird der DRV doch wohl kaum sagen können, sein Leiter der Ladearbeiten habe keinerlei Verladerpflichten.

Vielleicht muss ich diese Logik des DRV nicht wirklich verstehen. Wir werden ja sehen, was dann letztendlich in der FeV steht.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 11.09.2013 20:53.
Re: Punkte in Flensburg für Verlader [Re: King_Louie_21] #16174 20.09.2013 12:22
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heido Offline
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Hallo King Louie,

wie du schon ausgeführt hast ist die Stellungnahme des DRV wirklich interessant.
In dem von dir beschriebenen Fall (mit dem Bulldog) hätte dann ja das Personal des Handelsunternehmens die Palette verladen. WEnn der gleiche Bauer aber nur zwei Säcke von dem Gefahrgut kauft und diese selbst von der Palette (die steht im Lagerhaus) auf seinen Bulldog lädt, dann ist der DRV der Meinung, dass sie aus der Verantwortung raus wären.
Ist, für mich zumindest, nachvollziehbar.
Wenn dem so wäre, wie würde es sich denn dann verhalten, wenn ein Fahrer eines KEP-Dienstes zwei Paletten selbst mittels Hebebühne auf seinen LKW lädt.
Dann müsste der Verlader doch auch raus sein - oder seh ich das falsch?

Bin gespannt auf eure Meinungen.

Gruß
heido

Re: Punkte in Flensburg für Verlader [Re: heido] #16175 20.09.2013 12:58
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Gerald Offline
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Hallo heido,

Antwort auf
Dann müsste der Verlader doch auch raus sein - oder seh ich das falsch?


"JA", aber nur in der Funktion als tatsächlicher Verlader, wo er Punkte erhält.

Die Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde durch den Bundesrat heute angenommen.

Die restlichen Pflichten nach der GGVSEB für den Verlader bleiben.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Punkte in Flensburg für Verlader [Re: heido] #16176 20.09.2013 13:01
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,

zur Information. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die BR-Drucksache 676/13 verabschiedet. Damit wird die 9. VO zur Änderung der FeV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften demnächst im BGBl. erscheinen und auch der tatsächliche Verlader bei Ladungssicherungsverstößen gemäß GGVSEB/ADR mit Punkten belangt.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: Punkte in Flensburg für Verlader [Re: Gerald] #16177 20.09.2013 13:06
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heido Offline
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Hallo Gerald,

ich denke das wird vielen Verladern schon helfen. Denn die Punkte die man bekommen könnte sind für die verantwortlichen der Verladung das ärgerlichste. Die Bußgelder werden, zumindest von vielen, Arbeitgebern übernommen - bei den Punkten ginge das sicherlich nicht.

Gruß
heido

Re: Punkte in Flensburg für Verlader [Re: heido] #16178 20.09.2013 14:59
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King_Louie_21 Offline OP
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

in der BR Drucksache 810/12 heißt es in Anlage 13 (zu § 40 FeV) unter der lfd. Nr. 3.6.1 in der mittleren Spalte, dass der tatsächliche Verlader den Punkt in Flensburg bekommt. Als gesetzliche Grundlage wird in der rechten Spalte UA 7.5.7.1 ADR i.V.m. § 37 Abs. 1 Nr. 21 a) GGVSEB genannt. Der § 37 Abs. 1 Nr. 21 a) GGVSEB betrifft nur beauftragte Personen.

Wer ist denn nun der tatsächliche Verlader im Sinne der FeV? Ist das immer diejenige beauftragte Person, die den UA 7.5.7.1 ADR zu beachten hat, und bekommt diese Person dann ggf. automatisch den Flensburg-Punkt? Oder muss der tatsächliche Verlader noch andere Qualitäten/Eigenschaften aufweisen, um den Punkt zu kassieren?

Schöne Grüße.

Re: Punkte in Flensburg für Verlader [Re: King_Louie_21] #16179 20.09.2013 15:34
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Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
Wer ist denn nun der tatsächliche Verlader im Sinne der FeV?


Ich verstehe unter tatsächlichen Verlader, den wer die gefährlichen Güter auf ein Fahrzeug oder in einen Container verlädt. In meinem obigen Beitrag stehen die drei Arten der Verladung.

Und in der Spalte 3 steht der Bezug zum ADR bzw. GGVSEB.

Nun warten wir mal ab. Interessant ist aber der Punkt 3.6.3, wo steht Als Beförderer und in der Funktion als Halter des Fahrzeuges entgegen § 19 Absatz 2 Nummer 15 GGVSEB dem Fahrzeugführer die erforderliche Ausrüstung zur Durchführung der Ladungssicherung und das ist nun mal der Beförderer.

In Luxemburg wird die Kontrolle durch Beamte der Zollverwaltung durchgeführt, und wenn sie bei einer Kontrolle einen Mangel feststellen, welcher der Fahrzeugführer nicht zu verantworten hat, dann können sie sofort in die Firma, zur Ladestelle u.ä. gehen, um den Verursacher festzustellen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Punkte in Flensburg für Verlader [Re: Gerald] #16180 20.09.2013 16:17
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Antwort auf
Ich verstehe unter tatsächlichen Verlader, den wer die gefährlichen Güter auf ein Fahrzeug oder in einen Container verlädt.

Hallo Gerald,

ich versuche es mal mit einem Beispiel: Ein Lademeister weist seinen Mitarbeiter (Gabelstaplerfahrer) an, formschlüssig zu verladen und Freiräume mit Leerpaletten aufzufüllen. Der Gabelstaplerfahrer, ein langjähriger und zuverlässiger Mitarbeiter, arbeitet an diesem Tag nicht mit der sonst gewohnten Sorgfalt und vergisst am Ende des Ladevorgangs eine Leerpalette, so dass kein Formschluss hergestellt wurde. Die Ladung wird bei einer Kontrolle beanstandet. Der Lademeister als beauftragte Person "Verlader" erhält einen Bußgeldbescheid wegen Missachtung des UA 7.5.7.1 ADR i.V.m. § 37 Abs. 1 Nr. 21 a) GGVSEB.

Wer ist der tatsächliche Verlader und bekommt den Punkt in Flensburg: Der Lademeister oder der Gabelstaplerfahrer?

Schöne Grüße.

Re: Punkte in Flensburg für Verlader [Re: King_Louie_21] #16181 20.09.2013 17:21
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Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
Wer ist der tatsächliche Verlader und bekommt den Punkt in Flensburg: Der Lademeister oder der Gabelstaplerfahrer?


In diesem Fall ist es der Gabelstaplerfahrer, aber da sollte es in der Firma schon ein ordentliches Organigramm geben. Die Verantwortlichen sind dann auch nach Kapitel 1.3 zu unterweisen und zu Bestellen. Für den Gabelstaplerfahrer häng ich mal ein Formular an, wie man es verwenden könnte. Natürlich mit kleinen Anpassungen an die Besonderheiten der Firma.

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Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Punkte in Flensburg für Verlader [Re: Gerald] #16182 20.09.2013 18:15
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Hallo Gerald,

das Formular "Bennenung von Verrichtungsgehilfen" finde ich gut. Damit wird den Mitarbeitern nochmals deutlich gemacht, dass sie Verantwortung sowohl für sich selbst wie auch für das Unternehmen tragen.

Gespannt bin ich mal, wie sich der tatsächliche Verlader in der Praxis einspielt. Ich denke, wir werden relativ bald die ersten Gerichtsverfahren sehen, weil ein Vorgesetzter in seiner Funktion als beauftragte Person "Verlader" zwar das Bußgeld, aber nicht den Punkt in Flensburg akzeptiert und auf seinen Mitarbeiter deutet, der trotz Unterweisung fehlerhaft gearbeitet hat.

Wie Du schon erwähnt hast, dürfen sich die Beförderer zukünftig ebenfalls wärmer anziehen, um keine Punkte zu kassieren. Allerdings, wenn ich mir die Statistiken ansehe, dann werden solche Ladungssicherungsfehler auch häufig bei ausländischen Beförderern festgestellt, wenn sie in Deutschland kontrolliert werden. Punkte in Flensburg haben leider weder für ausländische Verlader noch für ausländische Beförderer irgendeine Bedeutung. Ausländische Firmen kann man meiner Meinung nach nur über den Geldbeutel treffen.

Schöne Grüße.

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