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Schadstoffmobil - Kennzeichnung #18350 27.02.2014 10:33
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Claudi Offline OP
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Hallo,

ich meine, irgendwo mal ein Bild gesehen zu haben von einem Schadstoffmobil, welches neben A-Schild und orangefarbenen WT diverse Großzettel an den Längsseiten und hinten trug. Bzw. zumindest finden sich an solchen Fahrzeugen Vorrichtungen, an denen man diverse Großzettel anbringen könnte.

Warum ist das so? Ich habe es doch mit verpacktem Gefahrgut als Stückgut zu tun (keine Klasse 1+7), so dass die Kennzeichnung des Fahrzeuges sich auf WT vorn und hinten beschränkt oder nicht? Oder macht es einen Unterschied, ob der Fahrzeugaufbau eine Wechselbrücke oder änhl. darstellt (die aber nur auf Straße verwendet wird wie eine "normale" Ladefläche)?

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: Schadstoffmobil - Kennzeichnung [Re: Claudi] #18351 27.02.2014 11:35
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Claudi,

erfolgt die Beförderung tatsächlich ausschließlich und immer nur auf der Straße? Im Falle einer Eisenbahnbeförderung wäre ggf. auf Nr. 3.3 Ausnahme 20 GGAV abzustellen.

Schöne Grüße.

Re: Schadstoffmobil - Kennzeichnung [Re: King_Louie_21] #18352 27.02.2014 12:33
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Claudi Offline OP
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Definitiv nur auf der Straße. Gut, kann natürlich sein, dass der Hersteller dieser Fahrzeugaufbauten eine Sorte Schadstoffmobile für alle Fälle hat, so dass theoretisch ein Bahntransport möglich wäre - daher die Vorrichtungen.

Re: Schadstoffmobil - Kennzeichnung [Re: Claudi] #18353 03.03.2014 08:03
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Gandalf Offline
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Hallo Claudi,
denkbar wäre, dass es sich da vielleicht definitionsgemäß doch nicht um einen Wechselaufbau sondern um einen Container handelt?
Gruß Gandalf

Re: Schadstoffmobil - Kennzeichnung [Re: Claudi] #18354 27.03.2014 11:44
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GGB_Jürgen Offline
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Hallo Claudi
Wir haben selbst ein Ökomobil in Form eines Abrollcontainers im Einsatz.
Da der Container alleine aufgestellt werden kann, müssen an allen 4 Seiten die beförderten Gefahrgüter kenntlich gemacht werden
Bei Festaufbauten ist das nicht notwendig.
Gruß
Jürgen

Re: Schadstoffmobil - Kennzeichnung [Re: Claudi] #18355 01.04.2014 11:25
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Tatsi Offline
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Hallo,

ich denke diese "Ausrüstung" kommt noch aus dem alten ADR (vor 1999). Beladen im abgesetzten Zustand (war auch bei Wechselbrücken so). Wir haben damals auch unsere Container so ausgestattet. Viele Sammler haben dies nach Wegfall der Regelung einfach an den Mulden drangelassen.

Gruß
T.

Re: Schadstoffmobil - Kennzeichnung [Re: Claudi] #23488 01.06.2017 09:08
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T.Müller Offline
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Hallo allerseits,
ich muss dieses Thema noch einmal "aufwärmen", da ich hierzu noch etwas Klärungsbedarf habe.

In 5.3.1.2 ADR steht in der Bemerkung, dass dieser Unterabschnitt nicht für Wechselaufbauten (Wechselbehälter) gilt. Doch genau um solche handelt es sich bei unserem Schadstoffmobil.
Was gilt denn hier für eine Kennzeichnung?
Reicht hier die übliche Kennzeichnung mittels orangefarbenen Warntafeln (vorn und hinten) und A-Schild? Wenn ja, wo steht das im ADR?

Und wie verhält es sich mit einem Anhänger am Schadstoffmobil? Dieser müsste dann aber schon eine Kennzeichnung von allen vier Seiten mit den passenden Großzettel besitzten; Richtig?

Re: Schadstoffmobil - Kennzeichnung [Re: T.Müller] #23490 01.06.2017 18:37
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
In 5.3.1.2 ADR steht in der Bemerkung, dass dieser Unterabschnitt nicht für Wechselaufbauten (Wechselbehälter) gilt.


Ja, genau so ist es. Ich gehe mal davon aus, dass diese Wechselaufbauten mit einem Regalsystem ausgestattet sind, um in diesen Regalen verschiedene Verpackungen (Fässer, Kisten u.ä.) aufzunehmen. Damit in diesen, die angelieferten Verpackungen (Dosen, Feinstblechverpackungen u.ä.) der Bürger sortiert werden. Hier sind die Trennungs- bzw. Zusammenpackungs-vorschriften einzuhalten.

Und damit erfolgte nur eine Kennzeichnung nach Absatz 5.3.2.1.1 mit der orangefarbenen Tafel und natürlich nach Abfallrecht die A-Tafel.

Für Dich dürfte der Unterabschnitt 5.3.1.5 zutreffen!! Und dann müsste nur für Klasse 1 und Klasse 7 Großzettel angebracht werden

Antwort auf
Und wie verhält es sich mit einem Anhänger am Schadstoffmobil?


Das kann ich Dir jetzt nicht so genau sagen, denn ich weiß ja nicht, was ist das für ein Anhänger!!! frown

Ich gehe mal davon aus, dass sich auf dem Anhänger nur Versandstücke befinden, und dann keine Kennzeichnung mit Großzettel.

Die Beförderungseinheit selbst, also am Fahrzeug vorn und Anhänger hinten die orangefarbenen Tafel und die A-Tafel.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 01.06.2017 18:38.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Schadstoffmobil - Kennzeichnung [Re: Claudi] #23491 02.06.2017 06:54
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T.Müller Offline
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Hallo Gerald,

vielen Dank für deine Antwort; dass hilft mir schon viel weiter!

Zum Anhänger: Dabei handelt es sich ebenfalls um einen "Schadstoffmobil-tauglichen" Aufbau, samt Stellplätzen, Tür und Treppezugang (nur halt der Arbeitstisch samt Aubsaugung und Dusche fehlt halt, da im Auflieger am Fahrzeug).

Da also bei einem Wechselaufbau eine Kennzeichnung mit Placards nicht vorgeschrieben ist, reichen hier die orangen WT und das A-Schild (jeweils am Fahrzeug und am Anhänger aus). Super!

Nochmals Danke!

BG
Thomas

Re: Schadstoffmobil - Kennzeichnung [Re: Claudi] #23499 06.06.2017 10:07
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Tho_mas Offline
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Hallo Thomas,

bei den Schadstoffmobilen, die z.B. von Städten eingesetzt werden, handelt es sich häufig um entsprechend ausgebaute Container. Diese müssen m.E. auch mit Placards gekennzeichnet werden.

Z.B.: https://www.azv-wak-ea.de/schadstoffmobil.html

Bei einem Wechselbehälter handelt es sich um einen Container der mit bordeigenen Mitteln auf Stützen aufgestellt werden kann (vgl. 1.2.1 ADR). Der muss nicht mit Placards gekennzeichnet werden.

Geht das bei eurem Container?

Grüße


Zuletzt bearbeitet von Tho_mas; 06.06.2017 13:44.
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