Hallo Christin1975,
Ist es wirklich so, dass "nur" bei mangelnder Ladungssicherung auch der Verlader Punkte bekommen kann oder würde der Verlader auch Punkte wegen falscher Etikettierung bekommen?
Punkte gibt es seit dem 01.05.2014 bei Verstößen gegen die Ladungssicherung für den
- tatsächlicher Verlader
- Fahrzeugführer und
- Beförderer bzw. Halter.
Dafür hänge ich Dir eine Datei an, welche das genau erläutert.
... und bei der Etikettierung der Versandstücke wäre ein Fehler passiert,
würde der Verlader neben dem Bußgeld auch Punkte bekommen?
In Deinem Beispiel ist der Verpacker für die Kennzeichnung der Umverpackung verantwortlich, siehe GGVSEB §22 Abs.1 Nr. 5b.
Wenn die Kennzeichnung falsch sein sollte, bekommt Ihr einen Anhörungsbogen von der zuständigen Bußgeldstelle, wo Ihr zum Verstoß Stellung nehmen könnt.
In der RSEB Anlage 7 unter Lfd.Nr. 114 steht dann, mit was zu rechnen ist und zwar mit einen Bußgeld von 500 ¤ und Kategorie I/II.
Punkte gibt es dafür nicht!!!