Luftfracht vs Straße/Schiene
#19602
09.12.2014 09:58
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Broesel
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und auch dabei mich in das Thema Gefahrgut und Gefahrguttransport einzuarbeiten.
Ich habe folgendes Problem: Normalerweise verschicken wir UN1950 Druckgaspackungen in begrenzten Mengen auf Straße und Schiene. Ein Kunde möchte von uns allerdings Verpackung und Kennzeichnung der Ware für Luftfracht, da er später in der Lage sein möchte die Kartons per FLugzeug zu transportieren. Von uns wird die Ware allerdings normal per Laster an den Kunden versendet.
Wenn ich nun die einzelnen Pakete entsprechend Luftracht ohne LQ und mit Gefahrensymbolen kennzeichne, kann ich dann für den Straßentransport weiterhin auf die Umverpackung der Palette die Kennzeichnung nach ADR/RID mit LQ vornehmen?
Vielen Dank für Hilfe
Grüße Broesel
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Re: Luftfracht vs Straße/Schiene
[Re: Broesel]
#19603
09.12.2014 11:35
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Gerald
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Hallo Broesel, Ein Kunde möchte von uns allerdings Verpackung und Kennzeichnung der Ware für Luftfracht, da er später in der Lage sein möchte die Kartons per FLugzeug zu transportieren. Sieh mal im Unterabschnitt 1.1.4.2 Beförderungen in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt nach, da steht was Du beachten musst. Im Beförderungspapier muss dann nur noch stehen "BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.2.1"
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Luftfracht vs Straße/Schiene
[Re: Gerald]
#19604
15.12.2014 15:25
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Broesel
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Danke für die Antwort!
Bei der Beförderung ist es so, dass wir die Versandstücke an den Kunden über die Straße ausliefern, damit ist für uns der Transport abgeschlossen. Das heißt wir befördern nicht nach Absatz 1.1.4.2.1. Der Kunde möchte nur in der Lage sein später die Versandstücke per Luftfracht zu transportieren (egal wohin), ob er es tatsächlch tut ist eine andere Frage.
Also wäre es so, das wir eigentlich unsere Verandstücke nach ADR kennzeichnen und verschicken müssen und dem Kunden höchstens zusätzlich Aufkleber mitgeben können um die Versnadstücke für die Luftfracht zu kennzeichnen?
Lieder habe ich keine Ahnung welche Anweisungen in der ICAO stehen. Kann ich da online etwas einsehen, oder muss ich mir da ein Buch kaufen? Mir geht es allerdings nur um UN1950.
Vielen Dank
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Re: Luftfracht vs Straße/Schiene
[Re: Broesel]
#19605
15.12.2014 15:53
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krottendorfer
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Hallo Broesel, Wenn ich nun die einzelnen Pakete entsprechend Luftracht ohne LQ und mit Gefahrensymbolen kennzeichne, kann ich dann für den Straßentransport weiterhin auf die Umverpackung der Palette die Kennzeichnung nach ADR/RID mit LQ vornehmen? Meiner Meinung nicht möglich, Versandstücke ohne Freistellung (mit Gefahrzettel, UN Nummer, ...) und die Umverpackung mit LQ zu kennzeichnen. Widerspricht sonst 5.1.2.1 Grüße Franz Krottendorfer
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Re: Luftfracht vs Straße/Schiene
[Re: Broesel]
#19606
15.12.2014 16:14
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aw_
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Hallo Brösel, Verpackung und Kennzeichen nach IATA-DGR ist nur möglich, wenn eine entsprechende Schulung vorliegt. Hier ist mindestens eine Schulung nach PK2 (Verpacker) notwendig.
Und ja- man muss sich ein Buch kaufen!
Offensichtlich seid ihr aktuell nicht in der Lage gemäß Luftfracht zu verpacken. Dann würde ich es auch nicht tun.
Entweder sieht euer Kunde das ein oder ihr macht die Schulungen.
Ersteres: Versand wie von Dir beschrieben per ADR als LQ. Alles andere muss dann vom Absender der Luftfracht erledigt werden.
Zweiteres: Hier kann zur Anwendung kommen was Gerald beschreibt. Dann kann die als Luftfracht verpackte + markierte Ware gerne gem. ADR 1.1.4.2.1 transportiert werden, also nicht als LQ.
Das Mixen von beiden ist keine gute Idee, wie von Franz bereits erläutert. Gruss..aw
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