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Abfall und Sicherheitsdatenblatt #22656 27.10.2016 10:32
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JürgenADRIATA Offline OP
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Hallo, wer kann weiterhelfen?
Wo steht geschrieben das für gefährliche Abfälle kein Sicherheitsdatenblatt beim Transport nötig ist.

Vermutung von mir: Es kann nur so sein, das ein SMSDS nicht nötig ist, denn z.B. Mischungen können mal so oder mal so gefährlich sein und dann währe eine Verpflichtung ein MSDS dem Transport beizufügen ein Problem. ODER liege ich falsch.
Danke für die Info.
Viele Grüße in die Runde
Jürgen


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Re: Abfall und Sicherheitsdatenblatt [Re: JürgenADRIATA] #22660 27.10.2016 14:11
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Gerald Offline
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Hallo Jürgen,

Antwort auf
Wo steht geschrieben das für gefährliche Abfälle kein Sicherheitsdatenblatt beim Transport nötig ist.


Ich denke mal es geht um gefährliche Abfälle.

Dem Sicherheitsdatenblatt kann man unter der Lfd.Nr. 14 die UN-Nummer entnehmen. Es ist im ADR nicht vorgeschrieben, hilft aber den Anwender die richtige UN-Nummer bei der Beförderung zu benutzen.

Bei gefährlichen Abfällen, ist es mit dem Sicherheitsdatenblatt schlecht, da meistens keins vorhanden. Aber es gibt ein vereinfachtes Verfahren für Klassifizierung nach Absatz 2.1.3.5.5. Dies ist aber nach Absatz 5.4.1.1.3 im Beförderungspapier aufzunehmen. Den genauen Wortlaut findest Du unter Absatz 5.4.1.1.3.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 27.10.2016 14:14.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Abfall und Sicherheitsdatenblatt [Re: JürgenADRIATA] #22661 28.10.2016 06:55
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Gandalf Offline
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Hallo JürgenADRIATA,
es ist (unabhängig vom Transport) für Abfälle generell kein Sicherheitsdatenblatt vorgeschrieben. Die Notwendigkeit des SDB ergibt sich aus Artikel 31 der VO 1907/2006 (REACH). Gemäß Artikel 2 Absatz 2 gilt die REACh-VO nicht für Abfälle. Also braucht auch kein SDB erstellt werden.
Gruß Gandalf

Re: Abfall und Sicherheitsdatenblatt [Re: JürgenADRIATA] #22662 28.10.2016 13:17
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JürgenADRIATA Offline OP
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Hallo Ihr Helden der Gefahrgutwelt, smile

vielen Dank für den Hinweis zur Klassifizierung. Die Hürde hatte ich aber schon genommen. Trotzdem herzlichen Dank. smile

Da unter gewissen Umständen (die wir kennen) ein MSDS der GefahrgutSendung beigelegt werden muss, so sollte es auch möglich sein im z.B. ADR einen Hinweis unter 5.4.1.1.3 beizufügen das im Fall von einer Versendung von Abfällen kein MSDS nötig ist. Schon ist die Gefahrgutwelt ein wenig freundlicher.

Grüße an die Helden und nochmals vielen Dank
Jürgen aus Taunusstein


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Re: Abfall und Sicherheitsdatenblatt [Re: JürgenADRIATA] #22668 31.10.2016 08:38
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tiefflieger Offline
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Originally Posted by JürgenADRIATA
....Da unter gewissen Umständen (die wir kennen) ein MSDS der GefahrgutSendung beigelegt werden muss, ....

Lass mich nicht dumm sterben, wann ist denn ein MSDS beim Versand vorgeschrieben? (Ich bin nicht der Gefahrgutfachmann, sondern im Gefahrstoffrecht zuhause)

Die gesetzliche Regelung, welche das Sicherheitsdatenblatt definiert ist die Reach Verordnung (1907/2006) und dort entnehme ich:
"Artikel 2
Anwendung
(1) Diese Verordnung gilt nicht für...
d) die Beförderung gefährlicher Stoffe und gefährlicher Stoffe in gefährlichen Gemischen im Eisenbahn-, Straßen-, Binnenschiffs-, See- oder Luftverkehr."

Zuletzt bearbeitet von tiefflieger; 31.10.2016 08:39.
Re: Abfall und Sicherheitsdatenblatt [Re: JürgenADRIATA] #22669 01.11.2016 19:21
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King_Louie_21 Offline
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Hallo tiefflieger,

vielleicht wird die Frage nach der Erfordernis eines Sicherheitsdatenblatts beim Versand in einem Thread aus dem Jahr 2012 beantwortet:
http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/topics/15034

Allerdings wurde auch 2012 darauf hingewiesen, dass Abfälle nicht davon betroffen sind.

Schöne Grüße.

Re: Abfall und Sicherheitsdatenblatt [Re: King_Louie_21] #22682 02.11.2016 13:25
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tiefflieger Offline
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Originally Posted by King_Louie_21
...vielleicht wird die Frage nach der Erfordernis eines Sicherheitsdatenblatts beim Versand in einem Thread aus dem Jahr 2012 beantwortet:...


Eigentlich nicht, denn sowohl in der Reach Verordnung (siehe meinen letzten Beitrag, als auch in CLP (Art. 1, Abs.6) ist die Gültigkeit dieser Verordnungen beim Transport ausgenommen.
Die Gefahrstoffverordnung enthält noch einen Hinweis: "§4...(5) Werden gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen unverpackt in Verkehr gebracht, sind jeder Liefereinheit geeignete Sicherheitsinformationen oder ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache beizufügen."
Dieser Hinweis dürfte meiner Meinung nach jedoch nicht mit Europarecht zu vereinbaren sein. Aufgrund solcher Unstimmigkeiten ist ja eine neue Fassung der Gefahrstoffverordnung schon lange überfällig.
Wo steht somit explizit, dass während des Transports ein SDB mitzuführen ist?

Re: Abfall und Sicherheitsdatenblatt [Re: tiefflieger] #22686 02.11.2016 14:52
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DJSMP Offline
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Ein SDB ist kein Begleitdokument. Es richtet sich, wie bereits ausgeführt, an den Anwender, der mit dem Gefahrstoff (gefährlicher Stoff oder Zubereitung) umgeht oder lagert. Daher muss das SDB bei der Beförderung auch nicht mitgeführt werden. Es wird nicht durch das GEFAHRGUTrecht erfasst.

Diese Herleitung über die GefStoffV halte ich nicht wirklich für Zielführend. Mit "in Verkehr bringen" ist für mich genau der Warenverkehr gemeint, wie das auch in der CLP VO ausgefürt ist. Derjenige, der mit dem Gefahrstoff umgeht oder ihn lagert, muss ein SDB bekommen.

Dazu sehe ich das ähnlich wie Gandalf, dass Abfälle ausgeschlossen sind. Wenn Originalprodukte entsorgt werden, kann das SDB des Originalprodukts helfen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es verhältnismäßig ist, bei einem Abfall, der schon jahrelang irgendwo lagert, erst genaue Proben zu ziehen um ein SDB zu erstellen. Nicht umsonst lässt ja das ADR eine vorläufige Einstufung für Abfälle zu, wenn die Zusammensetzung nicht genau bekannt ist (vgl. 2.1.3.5.2 und
2.1.3.5.5 ADR)

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 02.11.2016 14:57.
Re: Abfall und Sicherheitsdatenblatt [Re: DJSMP] #22705 08.11.2016 09:17
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JürgenADRIATA Offline OP
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Hi DJSMP,
ja so sehre ich das auch. das ADR gibt her das kein MSDS nötig ist.
Soweit so gut. (oder auch nicht)

Stellen wir uns doch mal vor wir habe da einen sehr gefährlichen Abfall. Der LKW ist beladen mit 40 Tonnen in Big Packes oder als offene Schüttung. Der LKW wird in einen Unfall verwickelt. Oder in einem Bahnhof steht ein Kesselwagen mit 40.000L brennbarer giftiger Lösung VG I. Die Dichtung ist hin und die gefährliche Lösung läuft aus. UN Nummer ist bekannt. Hilft aber nicht weiter. N.A.G. (Abfall). Der Absender ist in Italien und nicht erreichbar. Wie wollen die Notfallkräfte wie die Feuerwehr nun die Situation schnell in den Griff bekommen und die Gefährdung klein halten ohne sich selbst zu gefährden. Ein solcher Fall lag schon bei mir auf dem Tisch!! Ein MSDS ist in einer solchen Situation Gold wert. Oder nicht. Gesetz hin oder her.

Grüße
Jürgen


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Re: Abfall und Sicherheitsdatenblatt [Re: JürgenADRIATA] #22706 08.11.2016 14:41
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Gandalf Offline
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Hallo JürgenADRIATA,
aber es ist doch so, dass sich das SDB ausschließlich an die Verwender richtet. So heißt es im Anhang II Teil A der REACh-VO unter 0.2.1: "Das Sicherheitsdatenblatt muss die Verwender in die Lage versetzen, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz sowie zum Schutz der Umwelt zu ergreifen" und weiter unter 0.2.3: "Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen, die die besonderen Erfordernisse und Kenntnisse des Verwenderkreises, soweit bekannt, berücksichtigt".
Es richtet sich also weder an den Beförderer noch an die Notfall-Einsatzkräfte. Die haben doch (soweit ich weiß) ihr eigenes Infosystem (ERI-Cards) und im Zweifelsfall Standardmaßnahmen. Und im Notfall sollen dann erst mal 16 Seiten SDB gelesen werden? Es hat seinen Grund, warum es z.B. auch die früher gebräuchlichen speziellen schriftlichen Weisungen nicht mehr gibt. Darüber hinaus bezweifele ich, das jede kleine Firma eine sachkundige Person hat, die in der Lage ist für den jeweiligen Abfall ein SDB zu erstellen.
Ich kann deinen Gedanken zwar folgen und das nachvollziehen, aber ich glaube in Notfällen ist standardisiertes Vorgehen die effizientere Vorgehensweise, weil schneller um- und einsetzbar.

Gruß Gandalf

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