kann mir jemand sagen, wie gross eine Fahrzeugbeschriftung gem. ADR 2017 SV 636 b "Lithiumbatterien zur Entsorgung" sein muss? Wo steht dies im ADR: Grösse und wo muss beschriftet werden? Analog Orange Warntafel?
Re: Lithiumbatterien zur Entsorgung
[Re: Aktiv]
#2273617.11.201608:37
Guten Morgen, ich muss zu meiner Schande gestehen das ich das ADR 2017 noch nicht vorliegen habe. Aber mir ist nicht bekannt das SV 636 insoweit geändert wurde des es für den Transport von Lithium Batterien einer Beschriftung des Fahrzeuges bedarf. In der SV 636 geht es unter anderem um die Markierung auf den Versandstücken. Hier würde ich mich an die Vorgaben für die Kennzeichnung von Versandstücken in 5.2.1 halten.
Die Warntafel wird erst bei einer Beförderungsmenge größer 333 kg erforderlich
habe grade mit einem Kollegen, welcher unter anderem Kennzeichnungen und Markierungen für Gefahrguttransporte vertreibt, gesprochen. Hier ist ebenfalls dazu nichts bekannt. Unter Umständen ist die Aufstellung von Herrn Werny inzwischen überarbeitet. In der Vorschau auf das ADR 17, von Ecomed, ist ebenfalls nicht vermerkt.
Solltest du weitere Informationen diesbezüglich bekommen würde ich mich freuen wenn du mich da ebenfalls auf dem Laufenden halten würdest.
Markus
Re: Lithiumbatterien zur Entsorgung
[Re: Aktiv]
#2274617.11.201613:31
ich habe mal den Text der Sondervorschrift 636 b) als Anhang beigefügt. Und wie gefahrgutbaer schon ausgeführt hat, geht es um die Kennzeichnung der Beförderungseinheit, wenn ich Versandstücke oder Geräte nicht einzeln kennzeichnen will. Hinsichtlich der Größe der Kennzeichnung wird in der SV 636 b) keine Aussage getroffen. Schließlich braucht man ja noch Änderungen für das ADR 2019. Emfpehlenswert wäre vielliecht eine Analogie zur CV 36. Da ist eine Schriftgröße von 25 mm vorgeschrieben.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: Lithiumbatterien zur Entsorgung
[Re: gg-freak]
#2274717.11.201614:03
eine wirklich sinnvolle Änderung in Bezug auf Abfall - Litiumbatterien und Ausrüstungen, wäre eine gemeinsame UN- Nr. Anstatt heute UN3090 und UN3480 eine UNxxxx.
Re: Lithiumbatterien zur Entsorgung
[Re: Aktiv]
#2276421.11.201614:20
aber wenn ich das richtig sehe, steht auch in den Dokumenten für 2019 keine Vorgabe für die Kennzeichnungsgröße von «LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG» bzw. «LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING» auf dem Fahrzeug.
Demnach können eigentlich nur die 12 mm aus 3.3.1 ADR 2017 gelten, oder wie seht ihr das?
Grüße
Re: Lithiumbatterien zur Entsorgung
[Re: Tho_mas]
#2276621.11.201617:51