Hallo Kemal,
von wo kann die Information über die Prüffallhöhe entnommen werden?
Leider ist Deine Frage etwas zu allgemein. Aber für Verpackungen findest Du das im ADR unter Absatz 6.1.5.3.5., für Großpackmittel (IBC) steht es unter Unterabschnitt 6.5.6.9 und für Großverpackungen steht es unter Absatz 6.6.5.3.4 usw.
Natürlich haben die Verpackungsgruppen auch was mit der Fallhöhe zu tun, bei Verpackungsgruppe I ist die Fallhöhe immer Größer als bei Verpackungsgruppe II oder III. Du kannst von der Verpackungsgruppe die Gefährlichkeit einer UN-Nummer ableiten, geht aber bei Gegenständen nicht mehr, da diese seit dem ADR 2015 keiner Verpackungsgruppe mehr zugeordnet sind (steht im ADR 2015 unter Unterabschnitt 2.1.1.3 letzter Satz) und somit auch keinen Eintrag im Kapitel 3.2 Spalte 4 haben.