Hallo,
falls die Frage schon einmal beantwortet wurde, bitte ich um Nachsicht - die Suche hat nichts passendes ergeben.
Ich bin in einem kommunalen Entsorgungsunternehmen als Einsatzleiter tätig. Es kommt immer wieder vor, dass wir Ölspuren mit entsprechendem Bindemittel abstreuen und dieses Bindemittel dann mit einer Kehrmaschine aufnehmen. Die Entsorgung ist dabei nicht das Problem, da wir diese entweder intern abwickeln können, oder einen externen Entsorgungsweg finden.
Mein Problem ist der Transport, da ich der Meinung bin, dass wir dieses Bindemittel nicht mit einer Kehrmaschine transportieren dürfen, um anschließend zur Entsorgungsanlage XY zu fahren.
Hat jemand an anderer Stelle Erfahrungen mit dieser Problematik gesammelt und/oder wäre so nett und hilfreich, die Gesetzeslage einmal zu skizzieren? Das scheint ein grauer Bereich zu sein, der nicht klar geregelt ist, oder?
Danke vorab.