Beschreibe bitte mal die Pumpe genauer. Rettungsanker könnte nur eine genauere Benennung in der Gefahrgutliste sein.
Ansonsten ist das auf dem korrekten Weg nicht für den Luftverkehr zu gelassen. Wir sind ja kein Amerikaner, der dann die Pumpe als UN 1993 deklariert, um das Verbot zu umgehen.
Gegebenenfalls könnte man noch einmal das LBA befragen, ob es da ne Ausnahme für geben kann (Hr. Closhen).