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Jahresbericht Mengenangaben #22998 10.02.2017 12:59
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olidi Offline OP
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Hallo zusammen,

bin neu hier im Forum und auch das Themas Gefahrgut ist relativ neu für mich.

Aktuell bin ich damit beschäftigt die Daten für den Jahresbericht aufzubereiten.

Meine Frage wie erfasse ich bei Lithium Batterien die Gefahrgutmenge oder auch bei Stoßdämpfern.
Gerade bei Li-bat. in Ausrüstung wäre das interessant.

Zumal die Nettomenge an Gefahrgut bei LI-bat. nicht angegeben ist.

Freue mich über Infos und Rückmeldungen!



Viele Grüße!!


Re: Jahresbericht Mengenangaben [Re: olidi] #22999 10.02.2017 14:19
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Gerald Offline
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Hallo,

Antwort auf
Aktuell bin ich damit beschäftigt die Daten für den Jahresbericht aufzubereiten.


In der Begründung zur GbV steht auf Seite 24/25 unter "zu Absatz 5" im zweiten Satz: "In die Ermittlung der Mengen an gefährlichen Gütern nach Ziffer 2 sind freigestellte Beförderungen nach § 2 Absatz 1 nicht einzubeziehen."

Antwort auf
Gerade bei Li-bat. in Ausrüstung wäre das interessant


Jetzt kommt es darauf an, ob Du z.B. bei UN 3090, UN 3480 und UN 3481 nicht die Sondervorschrift 188 nach Kapitel 3.3 nutzen kannst. Damit würde mein erster Satz zur Anwendung kommen.

Antwort auf
Zumal die Nettomenge an Gefahrgut bei LI-bat. nicht angegeben ist.


Das stimmt schon, aber da musst Du schon in das Datensicherheitsblatt sehen um an diese Angaben zu kommen.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 10.02.2017 14:21.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Jahresbericht Mengenangaben [Re: olidi] #23000 10.02.2017 18:11
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King_Louie_21 Offline
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Originally Posted by olidi
[...] Meine Frage wie erfasse ich bei Lithium Batterien die Gefahrgutmenge oder auch bei Stoßdämpfern.
Gerade bei Li-bat. in Ausrüstung wäre das interessant.

Zumal die Nettomenge an Gefahrgut bei LI-bat. nicht angegeben ist.

Im Zusammenhang mit dem Beförderungspapier ist dieser Punkt geregelt: "Für gefährliche Güter in Geräten oder Ausrüstungen, die in dieser Anlage näher bezeichnet sind, ist die anzugebende Menge die Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen Güter in Kilogramm bzw. in Litern." (Abs. 5.4.1.1.1, lit. f, Bem. 2 ADR)

Unabhängig davon gelten natürlich Geralds Tipps zu den Freistellungen.

Schöne Grüße.

Re: Jahresbericht Mengenangaben [Re: Gerald] #23032 17.02.2017 12:32
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olidi Offline OP
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Hallo,

erstmal danke für die Antworten und Tipps !!

Antwort auf
In der Begründung zur GbV steht auf Seite 24/25 unter "zu Absatz 5" im zweiten Satz: "In die Ermittlung der Mengen an gefährlichen Gütern nach Ziffer 2 sind freigestellte Beförderungen nach § 2 Absatz 1 nicht einzubeziehen."


Aber im §2 Absatz 1 wird der Bereich IATA-DGR nicht angesprochen. Somit kann sich auch eine Freistellung nicht darauf beziehen.
Es handelt sich im Beispiel um eine Luftfracht Sendung.

In der gesamten GBV wird auf den Bereich IATA-DGR nicht sonderlich viel eingegangen.

Das macht das Ganze nicht einfacher eek

Re: Jahresbericht Mengenangaben [Re: olidi] #23033 17.02.2017 14:11
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DJSMP Offline
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Man kann es aber auch kompliziert angehen!

Man muss doch die Batterien nicht auf das Kilogramm genau angeben. GbV und ADR geben vier Stufen vor. Die erste Mengengrenze liegt bei 5 Tonnen. Ich glaube kaum, dass ihr an der Beförderung von mehr als 5t Batterien beteiligt gewesen seid. Da macht man bei Klasse 9 ein Kreuz bei der Kategorie "bis 5 t" und gut ist.

Gleichwohl gibt es die Regelung, dass Tätigkeiten im Bereich Luftverkehr beim Jahresbericht nicht berücksichtigt werden müssen. Allerdings hat man ja hier auch den Vorlauf auf der Straße. Und bei den meisten meiner Kunden kann man hinterher gar nicht mehr genau sagen, was da nun auf welchem Verkehrsträger raus ist.

Zur Meinung der Nichtberücksichtigung von freigestellten Beförderungen im Jahresbericht habe ich noch eine interessante Auslegung der GbV von meiner Lieblingsbehörde aus Frankfurt. Praktisch gesehen machen wir das aber unbewusst schon seid Jahren so: Beim Strassenverkehrsamt ist man der Auffassung, dass man entweder die GbV nur bis zum §2 liest und dort seine Befreiung findet. Danach schlägt man die GbV zu und erstellt demnach auch keinen Jahresbericht. Oder aber man führt die GbV bis zum Schluss aus und berücksichtigt im Jahresbericht alle Beförderungen.

Und dafür würde ich auch plädieren.

Re: Jahresbericht Mengenangaben [Re: olidi] #23045 23.02.2017 17:23
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M.A.T. Offline
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Hallo,
man muß hier auf den Kern der GbV gehen: den Geltungsbereich. Der umfaßt nicht den Luftverkehr. Das vereinfacht sogar den Umgang mit der GbV, weil damit Beförderungen im Luftverkehr keine Rolle bei der Umsetzung spielen.
Gruß
M.A.T.

Re: Jahresbericht Mengenangaben [Re: olidi] #23223 22.03.2017 14:21
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Heiko F. Offline
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Hallo zusammen,

ich habe auch eine Frage zu den Mengenangaben.

Ich habe seit Jahr und Tag "nur" die Mengen im Jahresbericht angegeben die unser Unternehmen selbst befördert hat.:

1. Gefahrgüter Versendet
2. Gefahrgüter Entsorgung

Diese Art und Weise war bis zu einem heutigen Audit vom TÜV (wo ich nicht dran teil genommen habe) auch in Ordnung.

Heute hat der TÜV bemängelt, dass die Gefahrgüter die das Unternehmen erhält (Wareneingang) nicht aufgeführt sind.

Jetzt zu meiner Frage: Muß die Wareneingangsmenge mit erfasst werden? In der GbV habe keine konkrete Stelle finden können die das beschreibt...


Gruß und vielen Dank,

Heiko Franke

Zuletzt bearbeitet von Heiko F.; 22.03.2017 14:22.
Re: Jahresbericht Mengenangaben [Re: Heiko F.] #23227 23.03.2017 08:22
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Bergmannsheil Offline
Methusalem
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Methusalem
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Der Jahresbericht nach § 8 Abs. 5 GbV: "Der Gefahrgutbeauftragte hat für den Unternehmer einen Jahresbericht über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung ... zu erstellen." --> Mengenangaben.
Da seit einiger Zeit im Gefahrgutrecht auch Empfängerpflichten beschrieben sind (§§ 20, 27 und 29 GGVSEB), ist man auch dort an der Beförderung beteiligt. Wenn allerdings nur empfangen wird, greift allerdings die Freistellung von der Bestellungspflicht eines Gefahrgutbeauftragten. Also kein Jahresbericht über nur empfangene Güter. Ansonsten aber sind diese Mengen drin.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.

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