Guten Morgen,
entweder hast du im Geräte ingebaute Zellen ODER eingebaute Batterien.
Ok es gibt auch Einzellige Batterien, aber die haben dann die Definition "Batterie"
Hier wärest du im Grunde von der Markierungspflicht befreit.
Fordert der Carrier alledrings trotzdem eine entsprechende Markierung wirst du, wenn die Beförderung durch eben diesen Carrier durchgeführt werden soll, nicht an dieser Vorgabe vorbei kommen. Eine restiktivere Markierung oder auch Kennzeichnung darf vom Transporteur gefordert werden.
Wird inzwischen bei der Beförderung von Lithium Batterien im Seeverkehr von einigen Reedern gefordert.
Z. B. laut IMDG Code wäre keine Markierung erforderlich (wie von Dir o. beschrieben), oder wenn gefordert die Beförderung nach SV 188 erlaubt. Trotzdem haben wir oft die Anforderung eben diese Batterien oder Geräte voll deklariert zu versenden.
Gruß
Markus