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IATA Lithium-Batterien VA 967 #23286 06.04.2017 08:01
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tree787 Offline OP
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Hallo,

wie ist der Satz in der Verpackungsanweisung 967 Teil II (Zusätzliche Anforderungen) zu verstehen:

"Diese Anforderung gilt nicht für: [...] Versandstücke, die in Ausrüstungen eingebaut höchstens vier Zellen oder zwei Batterien enthalten."
Es geht hier um die Markierung mittels des Label 7.1.C für Lithium-Batterien.

Wir möchten ein Notebook versenden, welches nur einen fest verbauten Li-Polymer-Akku mit 76Wh enthält. Wie ist das "oder" in der Vorschrift zu verstehen? Kann ich zwischen beiden Varianten (4 Zellen, 2 Batterien) wählen?

Der FedEx-Fahrer möchte das Label. Dann wäre aber auch der Eintrag im AWB erforderlich.

Danke.

Gruß
tree787

Re: IATA Lithium-Batterien VA 967 [Re: tree787] #23289 06.04.2017 08:36
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gefahrgutbaer Offline
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Guten Morgen,

entweder hast du im Geräte ingebaute Zellen ODER eingebaute Batterien.
Ok es gibt auch Einzellige Batterien, aber die haben dann die Definition "Batterie"
Hier wärest du im Grunde von der Markierungspflicht befreit.
Fordert der Carrier alledrings trotzdem eine entsprechende Markierung wirst du, wenn die Beförderung durch eben diesen Carrier durchgeführt werden soll, nicht an dieser Vorgabe vorbei kommen. Eine restiktivere Markierung oder auch Kennzeichnung darf vom Transporteur gefordert werden.
Wird inzwischen bei der Beförderung von Lithium Batterien im Seeverkehr von einigen Reedern gefordert.
Z. B. laut IMDG Code wäre keine Markierung erforderlich (wie von Dir o. beschrieben), oder wenn gefordert die Beförderung nach SV 188 erlaubt. Trotzdem haben wir oft die Anforderung eben diese Batterien oder Geräte voll deklariert zu versenden.

Gruß
Markus

Re: IATA Lithium-Batterien VA 967 [Re: gefahrgutbaer] #23290 06.04.2017 09:08
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tree787 Offline OP
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Danke dir.

Da wir mit FedEx versenden und diese unter http://images.fedex.com/us/services/pdf/LithiumBattery_Overview_2017.pdf

eine für mich eindeutige Anforderungsliste für VA 967 Teil II veröffentlicht haben, sollte keine Kennzeichnung erforderlich sein. Natürlich wäre es "sicherer", wenn die Markierung vorhanden ist. Dann wüssten alle gleich Bescheid und keiner lehnt die Sendung ab.

Gruß

tree787


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