in unserer Firma wird demnächst ein Betonfußboden abgetragen. Dieser ist (siehe Prüfbericht) teilweise stark belastet. Nach langem hin und her habe ich jetzt eine Untertagedeponie gefunden die den Bauschutt in Big Bags (UN 13H4/Y)annehmen würde. Meine Frage wäre: Muss der Bauschutt auch gefahrgutrechtlich eingestuft werden?
Frank
Re: Einstufung von kontaminierten Bauschutt
[Re: Frank D.]
#2332109.04.201720:05
Besser wäre es aber, Du lässt es über eine Firma, wie z.b. https://www.muldendienst-west.de/sonderabfall/ machen, denn die übernimmt für Dich die Einstufung nach ADR bzw. Abfallrecht und die Beförderung.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 09.04.201720:07.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: Einstufung von kontaminierten Bauschutt
[Re: Frank D.]
#2332310.04.201709:07
Das beigelegte Gutachten liefert jedenfalls keinen Hinweis darauf, dass eine transportrechtliche Einstufung als Gefahrgut erforderlich wäre. Die Aufnahme einer akut toxischen Menge an kontaminiertem "Bauschutt" scheint ausgeschlossen. Beim Transport wird ja nur auf akute Gefahren bei einem Unfall im Zuge des Transportes abgestellt, bei der Lagerung von Abfall hingegen auf Gefahren, die sich für Mensch und Umwelt im laufe von vielen Jahrzehnten ergeben können.
Re: Einstufung von kontaminierten Bauschutt
[Re: Frank D.]
#2332610.04.201714:40
Hallo Frank D., ich sehe hier auch keine Einstufung als Gefahrgut. Aber was ist denn das für ein Betonfußboden, dass der relativ hoch mit Cu und Ni belastet ist? Was habt ihr denn da gemacht? Gruß Gandalf
Re: Einstufung von kontaminierten Bauschutt
[Re: Frank D.]
#2335721.04.201707:08