? Aluminium-Pulver?

Hallo, ich habe einiges zum Thema Aluminium-Pulver im ADR, sowie hier im Gefahrgut-Forum (Aluminiumstaub BGR 109, vom 10.09.2010) gefunden.
2 wahrscheinlich sehr einfache Fragen für euch,habe ich aber und hoffe, daß sie mir jemand beantworten kann. Aluminiumteile kleiner als 500 Mikrometer werden soweit ich verstanden habe als Aluminium-Pulver definiert.

Die erste Frage: Wenn unterschiedlich große Körnergrößen, also einige größer 500 Mikrometer und andere kleiner sind ist dann ein bestimmter Prozentsatz ausschlaggebend, ob es als Aluminium-Pulver eingestuft werden kann oder nicht?
Oder ist dies völlig egal und wird im Labor ein standartisierter Versuch stattfinden, wie schnell eine bestimmte Masse brennt (1 Kubische Probe von 10 cm Kantenlänge darf sich, bei einer Temperatur von 140 Grad, innerhalb von 24 Stunden nicht selbst auf über 200 Grad erhitzen oder gar entzünden.)
Für die Bestimmung der Verpackungsgruppe muß da nicht auch ein Labor die Gasmenge (Wasserstoff)/h ermitteln.

Die zweite Frage: Ich finde unter UN 2793 Metallisches Eisen als Späne (in selbsterhitzungsfähiger Form), was ist mit Aluminiumspäne? Ist die Gefahr einer Selbsterhitzung zu gering oder einfach so wie z.B. Heu, daß nicht den ADR Vorschriften unterliegt weil … (keine Ahnung).

Vielen Dank für die Antwort(en)

LG. ggbdangergood