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Messeartikel in Showtruck #23471 23.05.2017 11:38
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Claudi Online OP
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Hallo zusammen,

vielleicht hat jemand von euch noch eine glorreiche Idee:

Ein Unternehmen hat einen "Showtruck", quasi einen fahrbaren Messestand in Form eines LKW, den man auf der Messe aufklappt und Produkte präsentiert. Nun fällt hier auch Gefahrgut darunter, genau gesagt UN 1013 CO2 in kleinen Kartuschen für Getränkesprudler (in der Art, wie man sowas auch in Haushalten findet).

Für den Straßentransport gibt es ja die genau dafür passende SV 653, die eine Art "begrenzte Menge"-Regelung für solche kleinen Gasflaschen ermöglicht.
Im Seetransport gibt es sowas nicht und mit den LQ-Regelungen (120 ml) kommt man nicht aus.

D.h. wenn dieser LKW/ fahrbare Messestand mit der Fähre z. B. nach UK fährt, handelt es sich dabei um einen normalen Seetransport mit Kennzeichnung, IMO-Erklärung, Placards am LKW.

Das ist natürlich furchtbar umständlich - übersehe ich irgendeinen (zulässigen!) Ausweg?

Re: Messeartikel in Showtruck [Re: Claudi] #23474 23.05.2017 16:22
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Stefan82 Offline
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Meiner Meinung nach zumindest ein klein wenig.
Diese Gefäße sollten der UN-Nummer UN 2037 Gefäße, klein, mit Gas zugordnet sein. Andernfalls korrigiere mich bitte.
Dadurch unterliegst du der SV 277, welche eine begrenzte Menge von 1000ml angibt. Somit wäre LQ möglich, jedoch bleiben Dokumentation und Kennzeichnung.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Messeartikel in Showtruck [Re: Claudi] #23479 26.05.2017 09:19
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Claudi Online OP
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Hallo,

es handelt sich nicht um UN "2037 GEFÄSSE, KLEIN, MIT GAS (GASPATRONEN)" - ohne Entnahmeeinrichtung, nicht nachfüllbar - denn diese CO2-Flaschen für Getränkesprudler sind nachfüllbar und haben eine Entnahmeeinrichtung.
Das sind solche Flaschen, wie man sie in Bau- und Drogeriemärkten etc. tauschen kann, knapp 500 g, zum Einsetzen in Sodastreamer und ähnl.
Hat nichts mit Gaspatronen zu tun, wie man sie in Soda-Siphons oder Siphons zum Zubereiten von Schlagsahne hat.

Die Klassifizierung ist UN 1013 Kohlendioxid, 2.2


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