Guten Morgen zusammen,
wir stellen Haarfärbeprodukte her.
Eine Komponente davon bekommen wir von einem Lieferanten.
Er deklariert sein Erzeugnis als UN3085 / VG3.
Dieses Pulver wird in 10gr.-35gr. Sachets abgefüllt und angeliefert.
Die Sachets kommen anschließend mit zwei weiteren Komponenten eine Faltschachtel.( 75ml Entwickler / 20ml Spülung )
Kennt jemand eine Ausnahmeregelung, die Aufgrund der sehr kleinen Mengen des Sachets, eine Kennzeichnung des 3er Pack nach ADR unnötig macht.
Derzeit sind die Set´s nach 3.4. gekennzeichnet.
vielen Dank für Eure Unterstüzung