Moin
Der Fahrzeugführer muss nur über die LQ Artikel bzw. das Gesamtgewicht der enthaltenen LQ-Versandstücke informiert werden?
Gem. ADR 3.4.12 Der Beförderer, also die Firma, auf die das Fahrzeug zugelassen ist und das Ganze nachweisbar.
Trotzdem würde ich den Fahrer auch informieren oder darauf hinweisen - auch auf die Batterien!
gruss..aw